Ausbildereignung für Bachelorstudierende an der DHfPG
Wer im dualen Ausbildungssystem, z. B. als Ausbilderin bzw. Ausbilder für Sport- und Fitnesskaufleute, tätig sein möchte, muss nach § 30 BBiG die erforderlichen beruflichen sowie berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gegenüber der zuständigen Stelle nachweisen.
Ausbildereignung für Bachelorstudierende an der DHfPG
Wer im dualen Ausbildungssystem, z. B. als Ausbilderin bzw. Ausbilder für Sport- und Fitnesskaufleute, tätig sein möchte, muss nach § 30 BBiG die erforderlichen beruflichen sowie berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gegenüber der zuständigen Stelle nachweisen.
Ausbildereignung für Bachelorstudierende an der DHfPG
Wer im dualen Ausbildungssystem, z. B. als Ausbilderin bzw. Ausbilder für Sport- und Fitnesskaufleute, tätig sein möchte, muss nach § 30 BBiG die erforderlichen beruflichen sowie berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gegenüber der zuständigen Stelle nachweisen.
Ausbildereignung für Bachelorstudierende an der DHfPG
Wer im dualen Ausbildungssystem, z. B. als Ausbilderin bzw. Ausbilder für Sport- und Fitnesskaufleute, tätig sein möchte, muss nach § 30 BBiG die erforderlichen beruflichen sowie berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gegenüber der zuständigen Stelle nachweisen.
Bachelor-Absolventinnen und -Absolventen der Deutschen Hochschule für Prävention und Gesundheitsmanagement (DHfPG) können diesen Nachweis bereits im Studium erwerben. Statt eines mehrtägigen Ausbilderlehrgangs mit kostenpflichtiger Prüfung absolvieren sie dafür ein (freiwilliges) Lernmodul. Dieses schließt mit einer 90-minütigen digitalen Klausur ab.
Bereits im letzten Studienjahr können Studierende das Lernmodul zusätzlich zu den verpflichtenden Vorlesungen bearbeiten und die digitale Klausur absolvieren. Nach bestandener Klausur und erfolgreichem Studienabschluss können sie über die DHfPG die IHK-Bescheinigung der Ausbildereignung beantragen.
Die Bescheinigung bestätigt, dass die erforderlichen berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse und Fertigkeiten vorliegen, um im dualen Ausbildungssystem als Ausbilderin bzw. Ausbilder tätig zu sein.
DHfPG-Studierende sparen Zeit und Geld
Die digitale Klausur wird erst auf dem persönlichen Schreibtisch in ILIAS freigeschaltet, nachdem das Lernmodul erfolgreich abgeschlossen wurde.
Sobald die digitale Klausur bestanden ist und die Bachelorurkunde vorliegt, senden die Studierenden eine formlose E-Mail mit ihrer aktuellen Wohnadresse an das Studiensekretariat (info@dhfpg.de).
Den Nachweis über die Befreiung von der Ausbildereignungsverordnung (AEVO) erhalten die Studierenden anschließend direkt von der IHK Saarland.
Um anschließend als Ausbildende bzw. Ausbildender in einem dualen Ausbildungsberuf tätig zu werden, müssen der zuständigen Kammer nur noch die beruflichen Kenntnisse und Fertigkeiten im jeweiligen Ausbildungsberuf durch entsprechende Abschlüsse nachgewiesen werden.
Weitere Informationen erhältst du beim Studiensekretariat der DHfPG unter: +49 681 6855 150
01
DIE DIGITALE PRÜFUNG ABLEGEN
Das Lernmodul sowie die abschließende Klausur wurden von der IHK Saarland und der DHfPG gemeinsam entwickelt. Im Lernmodul sind alle relevanten Inhalte zur Prüfungsvorbereitung enthalten. Die Bearbeitung nimmt etwa 120 Minuten in Anspruch, die anschließende digitale Klausur 90 Minuten. Die Studierenden werden im letzten Studienjahr zu dem Lernmodul in ILIAS freigeschaltet. Die Klausur ist erst auf dem Persönlichen Schreibtisch in ILIAS sichtbar, wenn das Lernmodul erfolgreich absolviert wurde. Das Lernmodul kann jederzeit unterbrochen und wieder fortgesetzt werden, der Bearbeitungsstand wird in ILIAS gespeichert.
02
AEVO-BEFREIUNG NACH BESTANDENER BACHELORPRÜFUNG
Sobald die digitale Klausur bestanden wurde und die Bachelor-Urkunde vorliegt, senden Studierende eine formlose E-Mail mit ihrer aktuellen Wohnadresse an das Studiensekretariat (info@dhfpg.de). Die Anträge werden gesammelt der IHK Saarland übergeben. Den Nachweis über die Befreiung von der AEVO (Ausbildereignungsverordnung) erhalten die Studierenden anschließend direkt von der IHK Saarland.
03
IHK-ANERKANNTER NACHWEIS FÜR AUSBILDUNGSKOMPETENZ
Die Bescheinigung wird in der Regel von den IHKs als Nachweis für die notwendigen berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse im Rahmen der Ausbildung anerkannt.