Sport-/Bewegungstherapie DVGS

Die Deutsche Hochschule für Prävention und Gesundheitsmanagement (DHfPG) bietet in Kooperation mit dem Deutschen Verband für Gesundheitssport und Sporttherapie e. V. (DVGS) drei Master-Studienschwerpunkte im Bereich der Sport- und Bewegungstherapie an, die du bei Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen auch als berufsbegleitende Hochschulweiterbildungen absolvieren kannst. So kannst du die therapeutische Zusatzqualifikation „Sport-/Bewegungstherapie DVGS“ erwerben und das eigene Tätigkeitsfeld um abrechnungsfähige Leistungen in Prävention und Therapie erweitern.

Sport-/Bewegungstherapie DVGS

Die Deutsche Hochschule für Prävention und Gesundheitsmanagement (DHfPG) bietet in Kooperation mit dem Deutschen Verband für Gesundheitssport und Sporttherapie e. V. (DVGS) drei Master-Studienschwerpunkte im Bereich der Sport- und Bewegungstherapie an, die du bei Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen auch als berufsbegleitende Hochschulweiterbildungen absolvieren kannst. So kannst du die therapeutische Zusatzqualifikation „Sport-/Bewegungstherapie DVGS“ erwerben und das eigene Tätigkeitsfeld um abrechnungsfähige Leistungen in Prävention und Therapie erweitern.

Sport-/Bewegungstherapie DVGS

Die Deutsche Hochschule für Prävention und Gesundheitsmanagement (DHfPG) bietet in Kooperation mit dem Deutschen Verband für Gesundheitssport und Sporttherapie e. V. (DVGS) drei Master-Studienschwerpunkte im Bereich der Sport- und Bewegungstherapie an, die du bei Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen auch als berufsbegleitende Hochschulweiterbildungen absolvieren kannst. So kannst du die therapeutische Zusatzqualifikation „Sport-/Bewegungstherapie DVGS“ erwerben und das eigene Tätigkeitsfeld um abrechnungsfähige Leistungen in Prävention und Therapie erweitern.

Sport-/ Bewegungstherapie DVGS

Die Deutsche Hochschule für Prävention und Gesundheitsmanagement (DHfPG) bietet in Kooperation mit dem Deutschen Verband für Gesundheitssport und Sporttherapie e. V. (DVGS) drei Master-Studienschwerpunkte im Bereich der Sport- und Bewegungstherapie an, die du bei Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen auch als berufsbegleitende Hochschulweiterbildungen absolvieren kannst. So kannst du die therapeutische Zusatzqualifikation „Sport-/Bewegungstherapie DVGS“ erwerben und das eigene Tätigkeitsfeld um abrechnungsfähige Leistungen in Prävention und Therapie erweitern.

Tätigkeitsfeld Sport- und Bewegungstherapie

Abrechnungsfähige Leistungen in Prävention und Therapie zu erbringen, ist für Absolventen der DHfPG durch Schwerpunkte im Master-Studium Prävention und Gesundheitsmanagement bzw. durch Hochschulweiterbildungen möglich. Die in Kooperation mit dem DVGS entwickelten Studienschwerpunkte führen bei Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen des DVGS zur therapeutischen Zusatzqualifikation „Sport-/Bewegungstherapie DVGS“, die von Sozialversicherungsträgern anerkannt ist. So erfüllen Absolventen die erforderliche Personalqualifikation für abrechnungsfähige Tätigkeiten in ambulanten medizinischen und stationären Rehabilitationseinrichtungen und erhalten DVGS-Fortbildungslizenzen zur Abrechnung von Präventions- und Rehabilitationsleistungen mit den Kostenträgern. Sie sind als sporttherapeutisches Personal anerkannt.

DVGS

Kurzüberblick: dein Weg zu Sport-/Bewegungstherapie DVGS

Vorteile Absolventen und Unternehmen

Sowohl Absolventen als auch Unternehmen als Leistungserbringer profitieren gleich mehrfach durch einen Master-Abschluss Prävention und Gesundheitsmanagement plus die therapeutische Zusatzqualifikation „Sport-/Bewegungstherapie DVGS“.

Vorteile für Absolventen auf einen Blick:

Erbringung von abrechnungsfähigen Leistungen im Bereich der ambulanten medizinischen und stationären Rehabilitation sowie Prävention nach § 20 SGB V, § 43 SGB V und § 64 SGB IX

Bis zu vier DVGS-Weiterbildungszertifikate wie z. B. „Sport-/ Bewegungstherapie DVGS Orthopädie/ Rheumatologie/ Traumatologie“, „Sport-/ Bewegungstherapie DVGS Innere Erkrankungen“

Bis zu zwölf DVGS-Fortbildungslizenzen wie z. B. Rückenschulleiter KddR

Bis zu acht durch die Zentrale Prüfstelle Prävention (ZPP) bereits zertifizierte und sofort einsetzbare DVGS-Programme wie z. B. Sturzprävention im Alter

Vorteile für Unternehmen (Leistungserbringer) auf einen Blick:

qualifizierter Mitarbeiter, der Sport- und Bewegungsprogramme konzipiert, durchführt und evaluiert

Abdeckung und Erweiterung des Leistungsspektrums in allen Präventionsbereichen wie auch in der Therapie durch einen einzigen Mitarbeiter

Qualitätsentwicklung und -sicherung durch Anbieterqualifikation des Master-Absolventen

anerkannte hochwertige Anbieterqualifikation vereinfacht Kooperation mit den zuständigen Kostenträgern (Leistungsträgern) im Gesundheitswesen

höhere Wirtschaftlichkeit durch Gruppenverfahren in Prävention und Therapie durch Sport- und Bewegungstherapeuten

Dein Weg zum Master plus „Sport-/ Bewegungstherapie DVGS“

Durch den Studienabschluss Master of Arts Prävention und Gesundheitsmanagement an der DHfPG und die Wahl der entsprechenden Studienschwerpunkte bzw. der entsprechenden Hochschulweiterbildungen erhalten die Absolventen einen zusätzlichen Zugang zu einem umfangreichen DVGS-Leistungspaket.

Die Schritte

„Sport-/ Bewegungstherapie DVGS“ auch als Hochschulweiterbildung möglich

Personen mit akademischen Abschlüssen im bewegungswissenschaftlichen Bereich können aufgrund ihrer Qualifikationen folgende spezifischen Hochschulweiterbildungen buchen:

Sport- und Bewegungstherapie Orthopädie/ Rheumatologie/ Traumatologie

Sport- und Bewegungstherapie Neurologie

Sport- und Bewegungstherapie Innere Erkrankungen

Sport- und Bewegungstherapie Onkologie

höhere Wirtschaftlichkeit durch Gruppenverfahren in Prävention und Therapie durch Sport- und Bewegungstherapeuten

Du bist Physiotherapeutin bzw. Physiotherapeut, staatlich anerkannte Sport- und Gymnastiklehrerin bzw. staatlich anerkannter Sport- und Gymnastiklehrer oder Sportlehrerin bzw. Sportlehrer im freien Beruf? Auch du kannst die oben genannten Hochschulweiterbildungen im Bereich Sport- und Bewegungstherapie absolvieren und von den zusätzlichen DVGS-Zertifikaten, -Lizenzen und -Präventionsprogrammen profitieren.

Wichtig zu wissen:

Um zur Qualifikation „Sport-/Bewegungstherapie DVGS“ zugelassen zu werden, ist zunächst ein ausreichender Umfang an eigener sportpraktischer Erfahrung erforderlich. Diese sportpraktische Erfahrung wird nach dem European Credit Transfer System in ECTS-Punkten bemessen. Die ECTS-Bewertung erfolgt durch den DVGS auf Grundlage der jeweiligen Vorqualifikation. Nachzuweisen sind mindestens zehn ECTS-Punkte sportpraktische Erfahrung bzw. eigene Bewegungserfahrung.

Absolventinnen und Absolventen von Bachelor-of-Arts-Studiengängen an der DHfPG werden jeweils fünf ECTS-Punkte durch den DVGS anerkannt.

Solltest du bisher mindestens vier, jedoch weniger als zehn ECTS-Punkte eigene Bewegungserfahrung erreicht haben, kannst du die sechs fehlenden ECTS-Punkte über die Hochschulweiterbildung „Sportpraxis für das Tätigkeitsfeld Sport- und Bewegungstherapie“ erwerben. Damit werden die geforderten Zulassungskriterien des DVGS zum Führen der Berufsbezeichnung „Sport-/Bewegungstherapie DVGS“ erfüllt.

Bachelor-Studierende im Studiengang Sport- und Bewegungstherapie, der in Kooperation mit dem Deutschen Verband für Gesundheitssport und Sporttherapie e. V. (DVGS) entwickelt wurde, können nach erfolgreichem Studienabschluss die Zusatzqualifikation CSport-/Bewegungstherapie DVGS“ in den Indikationsbereichen Internistische Erkrankungen, Orthopädie/Rheumatologie/Traumatologie, Neurologie und Onkologie beim DVGS erwerben. dhfpg.de/bsbt

Eine individuelle Beratung auch in Bezug auf die Anrechenbarkeit von ECTS-Punkten erhältst du beim Team des Studiensekretariates unter: Tel. +49 681 6855 150 oder per E-Mail an: info@dhfpg.de

Übersicht „Sport-/Bewegungstherapie DVGS“ als Hochschulweiterbildung

Über den Deutschen Verband für Gesundheitssport und Sporttherapie e. V. (DVGS)

Der Deutsche Verband für Gesundheitssport und Sporttherapie e. V. (DVGS) hat Ende der 1980er Jahre curriculare Inhalte zur Weiterbildung von Bewegungsfachkräften für die Tätigkeitsfelder der Rehabilitation (Sporttherapie DVGS) und der Prävention/Gesundheitsförderung (Gesundheitssport DVGS) entwickelt. Die vom DVGS vergebenen Weiterbildungszertifikate und Fortbildungslizenzen sind von allen Leistungsträgern (Deutsche Rentenversicherung Bund, Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, gesetzliche Krankenversicherungen koordiniert in der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation [BAR]) für abrechnungsfähige Tätigkeiten in diesen Bereichen anerkannt. Über die vom DVGS ausgestellten Zertifikate und Lizenzen können sowohl Leistungsträger (z. B. Krankenkassen) als auch Leistungserbringer (z. B. Rehabilitationseinrichtungen) die Schlüsselqualifikationen der Absolventen zuordnen. Für die Absolventen selbst sind diese ein wichtiger Nachweis zur Darstellung ihrer Anbieterqualifikation als Sport- und Bewegungstherapeut.

Weitere Infos unter: www.dvgs.de

FAQ

Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um das Thema „Sport-/ Bewegungstherapie DVGS“

Zusätzlich zu Personen mit akademischen Abschlüssen im bewegungswissenschaftlichen Bereich können die Berufsgruppen Physiotherapeuten, staatlich anerkannte Sport- und Gymnastiklehrer und Sportlehrer im freien Beruf aufgrund ihrer Qualifikationen einen Antrag auf Zulassung zu den spezifischen Hochschulweiterbildungen bei der Deutschen Hochschule stellen.

Die Hochschulweiterbildungen entsprechen inhaltlich den spezifischen Studienschwerpunkten im Master-Studium Prävention und Gesundheitsmanagement, die in Kooperation mit dem Deutschen Verband für Gesundheitssport und Sporttherapie e. V. (DVGS) entwickelt wurden:

  • Sport- und Bewegungstherapie Innere Erkrankungen
  • Sport- und Bewegungstherapie Orthopädie/Rheumatologie/Traumatologie
  • Lebensstilintervention und Krebs

Sie absolvieren die Studienschwerpunkte des Master-Studiums nicht im Rahmen eines Master-Studiums sondern als berufsbegleitende Hochschulweiterbildungen.

Physiotherapeuten, staatlich anerkannte Sport- und Gymnastiklehrer und Sportlehrer im freien Beruf können zu den Hochschulweiterbildungen der Deutschen Hochschule zugelassen werden, wenn sie durch Vorlage von Zeugnissen oder auf eine andere Weise glaubhaft machen können, dass sie Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben haben, die eine solche Zulassung rechtfertigen.

Je nach Wahl der Hochschulweiterbildungen können folgende DVGS-Leistungen erreicht werden:

  • bis zu 4 DVGS-Weiterbildungszertifikate „Sport- und Bewegungstherapie“
  • bis zu 12 DVGS-Fortbildungslizenzen
  • bis zu 8 ZPP-zertifizierte DVGS-Präventionsprogramme


Hinweis:

Zum Führen der Berufsbezeichnung Sport- und Bewegungstherapeut DVGS fordert der DVGS mindestens 10 ECTS-Punkte Sportpraxis (körpereigene Erfahrung). Dies ist eine zwingende Zulassungsvoraussetzung seitens des DVGS. Fehlende ECTS-Punkte können über die DHfPG-Hochschulweiterbildung (HSW) „Sportpraxis für das Tätigkeitsfeld Sport- und Bewegungstherapie“ erworben werden.

Bei allen Fragen rund um die ECTS-Punkte kontaktieren Sie bitte das DHfPG-Studiensekretariat unter: Tel. +49 681 6855 150; E-Mail: info@dhfpg.de

Das DHfPG-Studiensekretariat berät Sie gern individuell: Tel. +49 681 6855 150

Die DVGS-Leistungen können durch eine Mitgliedschaft beim DVGS abgerufen werden. Für die DVGS-Berufsqualifikation ist eine Praktikumsbescheinigung über eine 6-monatige Tätigkeit in einer Einrichtung im rehabilitativen Kontext wie z. B. Rehabilitationseinrichtung, Physiotherapiepraxis oder Fitness-Studio mit Rehasportangeboten vorzulegen. Die Ausbildungszeit während des dualen Bachelor-Studiums oder eine Tätigkeit in einer entsprechenden Einrichtung während des Master-Studiums an der DHfPG kann angerechnet werden.

Allgemein Informationen zum DVGS finden Sie unter: www.dvgs.de

Als Inhaber einer indikationsspezifischen Fortbildungslizenz des DVGS (z. B. Sporttherapie bei Diabetes mellitus) erhalten Sie Zugriff auf verschiedene vom DVGS entwickelte und von der zentralen Prüfstelle für Prävention (ZPP) zertifizierte Präventionsprogramme nach § 20 SGB V (z. B. DVGS – Konzept „Sport und Bewegung bei Diabetes mellitus Typ 2“). Diese können dann unter Leitung des „Sport- und Bewegungstherapeuten DVGS“ in einer geeigneten Institution (z. B. Gesundheitsstudio) direkt umgesetzt werden. Kosten werden teilweise von den Kostenträgern übernommen.

Je nach Fortbildungslizenz können Sie im Einzelnen Zugriff auf folgende, von der ZPP zertifizierte DVGS-Kurskonzepte erhalten:

  • Ausdauer Basics – Ein Ausdauerprogramm zur Förderung der Herz-Kreislauf-Funktion (DGVS e. V.)
  • Bewegung und Sport zur Vorbeugung von Diabetes mellitus Typ 2 – Ein Ausdauerprogramm zur Förderung der Herz-Kreislauf-Funktion-Schwerpunkt Walking (DVGS e.V.)
  • Delta Prinzip – Ein verhaltens- und gesundheitsorientiertes Bewegungsprogramm mit Schwerpunkt Walking (DVGS e. V.)
  • Prävention von Brustkrebs – Ein Bewegungsprogramm mit dem Schwerpunkt: Ganzkörperkräftigungstraining (DVGS e. V.)
  • Neue Rückenschule – Neue aktive Wege (gemäß KddR) – zertifizierter Kurs DVGS e. V.
  • Medical Nordic Walking – Walking in der Prävention – zertifizierter Kurs DVGS e. V.
  • Sturzprävention im Alter (DVGS e. V.)
  • Entspannungstraining – PMR (DVGS e. V.)

Wir bitten Sie, dazu auf das DHfPG-Studiensekretariat zuzugehen: Tel. +49 681 6855 150

Die Studienschwerpunkte/Hochschulweiterbildungen der DHfPG beinhalten die folgenden indikationsspezifischen Fortbildungslizenzen des DVGS, die zu abrechnungsfähigen Tätigkeiten berechtigen:

DVGS-Weiterbildungszertifikat „Sport- und Bewegungstherapeut DVGS Innere Erkrankungen“ mit den sechs DVGS-Fortbildungslizenzen

  • Sporttherapie in der Kardiologie
  • Sporttherapie bei Gefäßerkrankungen
  • Sporttherapie bei Diabetes mellitus
  • Sporttherapie bei Adipositas
  • Sporttherapie bei Atemwegserkrankungen
  • Sporttherapie in der Onkologie


DVGS-Weiterbildungszertifikat „Sport- und Bewegungstherapeut DVGS Orthopädie/Rheumatologie/ Traumatologie“ mit den sechs DVGS-Fortbildungslizenzen und dem Qualifikationsnachweis MTT/KGG

  • Medical Nordic Walking
  • Sturzprävention
  • Sporttherapie in der Geriatrie
  • Rückenschulleiter gemäß KddR
  • Osteoporose-Kursleiter
  • Entspannungsverfahren
  • Zusätzlich möglich: Qualifikationsnachweis MTT/KGG

 

DVGS-Weiterbildungszertifikat „Sport- und Bewegungstherapeut DVGS Onkologie“ mit der DVGS-Fortbildungslizenz:

  • Sporttherapie in der Onkologie

 

DVGS-Weiterbildungszertifikat „Sport- und Bewegungstherapeut DVGS Neurologie“

  • Das DVGS-Weiterbildungszertifikat „Sport- und Bewegungstherapeut DVGS Neurologie“ verfügt über keine eigene Fortbildungslizenz

In Abhängigkeit der gewählten Studienschwerpunkte/Hochschulweiterbildungen kann die Berufsbezeichnung „Sport- und Bewegungstherapeut DVGS“ erreicht werden, bestehend aus bis zu vier DVGS-Weiterbildungszertifikaten:

  • Sport- und Bewegungstherapeut DVGS Innere Erkrankungen
  • Sport- und Bewegungstherapeut DVGS Orthopädie/Rheumatologie/Traumatologie
  • Sport- und Bewegungstherapeut DVGS Onkologie
  • Sport- und Bewegungstherapeut DVGS Neurologie

Eine Anmeldung zur Hochschulweiterbildung „Sportpraxis für das Tätigkeitsfeld Sport- und Bewegungstherapie“ ist jederzeit möglich. Da die Zahl der Plätze begrenzt ist, sollten Sie dies frühzeitig tun.

Eine Vorbereitung durch Fernunterricht ist nicht erforderlich. Eine Anmeldung ist auch kurzfristig möglich, sofern noch freie Plätze vorhanden sind.

Dies ist nicht erforderlich! Die Hochschulweiterbildung beinhaltet kein Fernstudium, sondern sportpraktische Eigenerfahrung in Form von Präsenzunterricht.

Die Module sollten im Optimalfall vor Aufnahme des Master-Studiums absolviert sein. Sollte dies nicht möglich sein, können die Module auch parallel zum Master-Studium absolviert werden.

Die DHfPG-Hochschulweiterbildung „Sportpraxis für das Tätigkeitsfeld Sport- und Bewegungstherapie“ wird als Komplettpaket bestehend aus drei Modulen mit jeweils vier Tagen Präsenzphase angeboten. Die Auswahl einzelner Module ist nicht möglich.

In der Hochschulweiterbildung „Sportpraxis für das Tätigkeitsfeld Sport- und Bewegungstherapie“ sammeln Sie eigene praktische Bewegungserfahrung und lernen diese im Sinne einer sportartübergreifenden Handlungs- und Vermittlungskompetenz einzusetzen. Dies ist für das Aufgabengebiet der Sport- und Bewegungstherapie von wichtiger Bedeutung.

Die DHfPG-Hochschulweiterbildung beinhaltet drei Module mit jeweils vier Tagen Präsenzphasen und kann an folgenden Studienzentren absolviert werden:

Düsseldorf, München, Saarbrücken und Stuttgart

Sollten Sie über mindestens vier, jedoch weniger als 10 ECTS-Punkte Sportpraxis verfügen, können Sie die fehlenden ECTS-Punkte über die DHfPG-Hochschulweiterbildung „Sportpraxis für das Tätigkeitsfeld Sport- und Bewegungstherapie“ ergänzen. Damit erfüllen Sie die Zulassungskriterien des DVGS.

Sollten Sie weniger als vier ETCS-Punkte Sportpraxis erworben haben, kontaktieren Sie bitte das DHfPG-Studiensekretariat: Tel. +49 681 6855 150

Das DHfPG-Studiensekretariat berät Sie gerne persönlich: Tel. +49 681 6855 150

Die Bachelor-Studiengänge der DHfPG beinhalten Credit ECTS-Punkte im bewegungswissenschaftlichen in unterschiedlichen Umfängen. Bei den Bachelor-Studiengängen Fitnessökonomie, Fitnesstraining und Gesundheitsmanagement erkennt der DVGS jeweils fünf ECTS-Punkte Sportpraxis (körpereigene Erfahrung) an.

Bei anderen Studienabschlüssen kontaktieren Sie bitte das DHfPG-Studiensekretariat: Tel. +49 681 6855 150

ECTS-Punkte sind Leistungspunkte nach dem ECTS-System. Sie geben Auskunft über die durchschnittliche Arbeitsbelastung (Workload) für eine Studien- und Prüfungsleistung.

Zum Führen der Berufsbezeichnung Sport- und Bewegungstherapeut DVGS fordert der DVGS mindestens 10 ECTS-Punkte Sportpraxis (körpereigene Erfahrung).

Die DHfPG-Hochschulweiterbildung richtet sich somit an alle, die in ihrem Studium nicht mindestens 10 ETCS-Punkte Sportpraxis (körpereigene Erfahrung) erworben haben.

Bei den DHfPG-Studiengängen Bachelor of Arts Fitnessökonomie, Fitnesstraining und Gesundheitsmanagement erkennt der DVGS jeweils fünf ECTS-Punkte Sportpraxis (körpereigene Erfahrung) an. Die fehlenden ECTS-Punkte können über die DHfPG-Hochschulweiterbildung „Sportpraxis für das Tätigkeitsfeld Sport- und Bewegungstherapie“ erworben werden.

Verfügen Sie über einen DHfPG-Bachelor-Abschluss Ernährungsberatung, Sportökonomie oder einen anderen Studienabschluss, nehmen Sie für eine individuelle Beratung Kontakt mit dem Studiensekretariat der DHfPG auf.

Die DHfPG-Hochschulweiterbildung „Sportpraxis für das Tätigkeitsfeld Sport- und Bewegungstherapie“ sollte im Optimalfall vor Aufnahme des Master-Studiums absolviert werden. Sollte dies nicht möglich sein, können die Module auch parallel zum Master-Studium absolviert werden.

Für weiterführende Informationen wenden Sie sich bitte an das Studiensekretariat: Tel. +49 681 6855 150

Im Curriculum des DVGS ist definiert, dass mindestens 10 ECTS-Punkte an Sportpraxis (körpereigene Erfahrung) nachzuweisen sind, um Sport- und Bewegungstherapeut DVGS werden zu können.

Sollten Sie in Ihrem bisherigen Studium mindestens vier, aber weniger als 10 ECTS-Punkte Sportpraxis erworben haben, können Sie die fehlenden ECTS-Punkte über die DHfPG-Hochschulweiterbildung „Sportpraxis für das Tätigkeitsfeld Sport- und Bewegungstherapie“ ergänzen. Damit erfüllen Sie die Zulassungskriterien für die Berufsqualifikation Sport- und Bewegungstherapeut DVGS.

Ja, dies ist möglich! Sie wählen zwei Studienschwerpunkte und absolvieren den dritten Schwerpunkt als zusätzliche kostenpflichtige Hochschulweiterbildung. Damit erreichen Sie die Berufsqualifikation Sport- und Bewegungstherapeut DVGS sowie alle vier möglichen DVGS-Weiterbildungszertifikate:

  • Sport- und Bewegungstherapeut DVGS Innere Erkrankungen
  • Sport- und Bewegungstherapeut DVGS Orthopädie/Rheumatologie/Traumatologie
  • Sport- und Bewegungstherapeut DVGS Onkologie
  • Sport- und Bewegungstherapeut DVGS Neurologie

 

Für weiterführende Informationen wenden Sie sich bitte an das Studiensekretariat: Tel. +49 681 6855 150

Ja, dies ist möglich! Sie wählen zwei Studienschwerpunkte und absolvieren den dritten Schwerpunkt als zusätzliche kostenpflichtige Hochschulweiterbildung.

Für weiterführende Informationen wenden Sie sich bitte an das Studiensekretariat: Tel. +49 681 6855 150

Mindestens ein Studienschwerpunkt muss im Bereich Sport- und Bewegungstherapie liegen, um zusätzlich die Berufsbezeichnung Sport- und Bewegungstherapeut DVGS führen zu können.

Abhängig von den gewählten Studienschwerpunkten können beim DVGS bis zu 4 DVGS-Weiterbildungszertifikaten erlangt werden:

  • Sport- und Bewegungstherapeut DVGS Innere Erkrankungen
  • Sport- und Bewegungstherapeut DVGS Orthopädie/Rheumatologie/Traumatologie
  • Sport- und Bewegungstherapeut DVGS Onkologie
  • Sport- und Bewegungstherapeut DVGS Neurologie

Für DHfPG-Master-Studierende im Studiengang Sportökonomie oder MBA Sport/-Gesundheitsmanagement sind die DVGS-Leistungen auch erreichbar. Die Studienschwerpunkte „Sport- und Bewegungstherapie Innere Erkrankungen“, „Sport- und Bewegungstherapie Orthopädie/Rheumatologie/Traumatologie“ und „Sport- und Bewegungstherapie Onkologie“ können hierbei als Hochschulweiterbildungen absolviert werden.

Der DVGS fordert zum Führen der Berufsbezeichnung Sport- und Bewegungstherapeut DVGS ergänzend mindestens 10 ECTS-Punkte Sportpraxis. Sofern im Studium weniger als 10 ECTS-Punkte Sportpraxis erworben wurden, können die fehlenden ECTS-Punkte über die DHfPG-Hochschulweiterbildung „Sportpraxis für das Tätigkeitsfeld Sport- und Bewegungstherapie“ ergänzt werden.

Das DHfPG-Studiensekretariat berät Sie gern individuell: Tel. +49 681 6855 150

Zusätzlich zu Personen mit akademischen Abschlüssen im bewegungswissenschaftlichen Bereich können die Berufsgruppen Physiotherapeuten, staatlich anerkannte Sport- und Gymnastiklehrer und Sportlehrer im freien Beruf aufgrund ihrer Qualifikationen einen Antrag auf Zulassung zu den spezifischen Hochschulweiterbildungen bei der Deutschen Hochschule stellen.

Die Hochschulweiterbildungen entsprechen inhaltlich den spezifischen Studienschwerpunkten im Master-Studium Prävention und Gesundheitsmanagement, die in Kooperation mit dem Deutschen Verband für Gesundheitssport und Sporttherapie e. V. (DVGS) entwickelt wurden:

  • Sport- und Bewegungstherapie Innere Erkrankungen
  • Sport- und Bewegungstherapie Orthopädie/Rheumatologie/Traumatologie
  • Sport- und Bewegungstherapie Onkologie

 

Sie absolvieren die Studienschwerpunkte des Master-Studiums nicht im Rahmen eines Master-Studiums sondern als berufsbegleitende Hochschulweiterbildungen.

Physiotherapeuten, staatlich anerkannte Sport- und Gymnastiklehrer und Sportlehrer im freien Beruf können zu den Hochschulweiterbildungen der Deutschen Hochschule zugelassen werden, wenn sie durch Vorlage von Zeugnissen oder auf eine andere Weise glaubhaft machen können, dass sie Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben haben, die eine solche Zulassung rechtfertigen.

Je nach Wahl der Hochschulweiterbildungen können folgende DVGS-Leistungen erreicht werden:

  • bis zu 4 DVGS-Weiterbildungszertifikate „Sport- und Bewegungstherapie“
  • bis zu 12 DVGS-Fortbildungslizenzen
  • bis zu 8 ZPP-zertifizierte DVGS-Präventionsprogramme


Hinweis:

Zum Führen der Berufsbezeichnung Sport- und Bewegungstherapeut DVGS fordert der DVGS mindestens 10 ECTS-Punkte Sportpraxis (körpereigene Erfahrung). Dies ist eine zwingende Zulassungsvoraussetzung seitens des DVGS. Fehlende ECTS-Punkte können über die DHfPG-Hochschulweiterbildung (HSW) „Sportpraxis für das Tätigkeitsfeld Sport- und Bewegungstherapie“ erworben werden.

Bei allen Fragen rund um die ECTS-Punkte kontaktieren Sie bitte das DHfPG-Studiensekretariat unter: Tel. +49 681 6855 150; E-Mail: info@dhfpg.de

Für DHfPG-Master-Absolventen Prävention und Gesundheitsmanagement sind die DVGS-Leistungen auch erreichbar. Die Studienschwerpunkte „Sport- und Bewegungstherapie Innere Erkrankungen“, „Sport- und Bewegungstherapie Orthopädie/Rheumatologie/Traumatologie“ und „Sport- und Bewegungstherapie Onkologie“ können hierbei als Hochschulweiterbildungen absolviert werden.

Der DVGS fordert zum Führen der Berufsbezeichnung „Sport- und Bewegungstherapeut DVGS“ ergänzend mindestens 10 ECTS-Punkte Sportpraxis. Sofern im Studium weniger als 10 ECTS-Punkte Sportpraxis erworben wurden, können die fehlenden ECTS-Punkte über die DHfPG-Hochschulweiterbildung „Sportpraxis für das Tätigkeitsfeld Sport- und Bewegungstherapie“ ergänzt werden.

Das DHfPG-Studiensekretariat berät Sie gern individuell: Tel. +49 681 6855 150

Es gelten die gleichen Zugangsvoraussetzungen zum Master-Studiengang Prävention und Gesundheitsmanagement wie für Absolventen der DHfPG.

Grundlage für den Erwerb des Masters plus zusätzliche Berufsqualifikation Sport- und Bewegungstherapeut DVGS sind die in Kooperation mit dem DVGS angebotenen Studienschwerpunkte „Sport- und Bewegungstherapie Innere Erkrankungen“, „Sport- und Bewegungstherapie Orthopädie/Rheumatologie/Traumatologie“ und „Sport- und Bewegungstherapie Onkologie“. Aus diesen drei Studienschwerpunkten wählen Studierende mindestens einen aus. Alternativ können die neuen Studienschwerpunkte auch als zusätzliche Hochschulweiterbildungen absolviert werden.

Zum Führen der Berufsbezeichnung Sport- und Bewegungstherapeut DVGS fordert der DVGS ergänzend mindestens 10 ECTS-Punkte Sportpraxis (körpereigene Erfahrung). Dies ist eine zwingende Zulassungsvoraussetzung seitens des DVGS. Nicht alle bewegungswissenschaftlichen Studiengänge erfüllen diese Voraussetzung. Zur Abstimmung, ob und wie viele ECTS-Punkte Sportpraxis Sie in Ihrem Erststudium erworben haben, sprechen Sie uns bitte an: Tel. +49 681 6855 150.

Die DHfPG-Hochschulweiterbildung „Sportpraxis für das Tätigkeitsfeld Sport- und Bewegungstherapie“ sollte im Optimalfall vor Aufnahme des Master-Studiums absolviert werden. Sollte dies nicht möglich sein, können die Module auch parallel zum Master-Studium absolviert werden.

Das DHfPG-Studiensekretariat berät Sie gern persönlich: Tel. +49 681 6855 150.

Grundlage für den Erwerb des Masters plus zusätzliche Berufsqualifikation Sport- und Bewegungstherapeut DVGS sind die in Kooperation mit dem DVGS angebotenen Studienschwerpunkte „Sport- und Bewegungstherapie Innere Erkrankungen“, „Sport- und Bewegungstherapie Orthopädie/Rheumatologie/Traumatologie“ und „Sport- und Bewegungstherapie Onkologie“. Aus diesen drei neuen Studienschwerpunkten wählen Studierende mindestens einen aus.

Alternativ können die neuen Studienschwerpunkte auch als zusätzliche Hochschulweiterbildung absolviert werden.

Zum Führen der Berufsbezeichnung „Sport- und Bewegungstherapeut DVGS“ fordert der DVGS ergänzend mindestens 10 ECTS-Punkte Sportpraxis (körpereigene Erfahrung).

Bei den DHfPG-Studiengängen Bachelor of Arts Fitnessökonomie, Fitnesstraining und Gesundheitsmanagement erkennt der DVGS jeweils fünf ECTS-Punkte Sportpraxis (körpereigene Erfahrung) an. Die fehlenden ECTS-Punkte können über die DHfPG-Hochschulweiterbildung „Sportpraxis für das Tätigkeitsfeld Sport- und Bewegungstherapie“ erworben werden.

Verfügen Sie über einen DHfPG-Bachelor-Abschluss Ernährungsberatung, Sportökonomie oder einen anderen Studienabschluss, nehmen Sie für eine individuelle Beratung Kontakt mit dem Studiensekretariat der DHfPG auf.

Die Hochschulweiterbildung „Sportpraxis für das Tätigkeitsfeld Sport- und Bewegungstherapie“ sollte im Optimalfall vor Aufnahme des Master-Studiums absolviert werden. Sollte dies nicht möglich sein, können die Module auch parallel zum Master-Studium absolviert werden.

Das DHfPG-Studiensekretariat berät Sie gern persönlich: Tel +49 681 6855 150

Mit Ihrem Bachelor-Abschluss der DHfPG erfüllen Sie die Zugangsvoraussetzungen zum Master-Studiengang Prävention und Gesundheitsmanagement.

Grundlage für den Erwerb des Masters plus zusätzliche Berufsqualifikation Sport- und Bewegungstherapeut DVGS sind die in Kooperation mit dem DVGS angebotenen Studienschwerpunkte „Sport- und Bewegungstherapie Innere Erkrankungen“, „Sport- und Bewegungstherapie Orthopädie/Rheumatologie/Traumatologie“ und „Sport- und Bewegungstherapie Onkologie“. Aus diesen drei Studienschwerpunkten wählen Studierende mindestens einen aus. Alternativ können die Studienschwerpunkte auch als zusätzliche Hochschulweiterbildung absolviert werden.

Zum Führen der Berufsbezeichnung Sport- und Bewegungstherapeut DVGS fordert der DVGS ergänzend mindestens 10 ECTS-Punkte Sportpraxis (körpereigene Erfahrung).

Bei den DHfPG-Studiengängen Bachelor of Arts Fitnessökonomie, Fitnesstraining und Gesundheitsmanagement erkennt der DVGS jeweils fünf ECTS-Punkte Sportpraxis (körpereigene Erfahrung) an. Die fehlenden ECTS-Punkte können über die DHfPG-Hochschulweiterbildung „Sportpraxis für das Tätigkeitsfeld Sport- und Bewegungstherapie“ erworben werden.

Beenden Sie Ihr Studium mit einem DHfPG-Bachelor-Abschluss Ernährungsberatung, Sportökonomie oder mit einem anderen Studienabschluss, nehmen Sie bitte für eine individuelle Beratung Kontakt mit dem Studiensekretariat der DHfPG auf.

Die DHfPG-Hochschulweiterbildung „Sportpraxis für das Tätigkeitsfeld Sport- und Bewegungstherapie“ sollte im Optimalfall vor Aufnahme des Master-Studiums absolviert werden. Sollte dies nicht möglich sein, können die Module auch parallel zum Master-Studium absolviert werden.

 

Das DHfPG-Studiensekretariat berät Sie gern persönlich: Tel. +49 681 6855 150

Die DHfPG bietet drei Studienschwerpunkte an:

  • Sport- und Bewegungstherapie Innere Erkrankungen
  • Sport- und Bewegungstherapie Orthopädie/Rheumatologie/Traumatologie
  • Sport- und Bewegungstherapie Onkologie

 

Abhängig von den gewählten Studienschwerpunkten während des Master-Studiums kann bei Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen des DVGS die Berufsqualifikation Sport- und Bewegungstherapeut DVGS erreicht werden, bestehend aus bis zu 4 DVGS-Weiterbildungszertifikaten und bis zu 12 DVGS-Fortbildungslizenzen:

  • Sport- und Bewegungstherapeut DVGS Innere Erkrankungen mit den 6 Lizenzen Sporttherapie in der Kardiologie, bei Gefäßerkrankungen, bei Diabetes mellitus, bei Adipositas, bei Atemwegserkrankungen und in der Onkologie
  • Sport- und Bewegungstherapeut DVGS Orthopädie/Rheumatologie/Traumatologie mit den 6 Lizenzen Medical Nordic Walking, Sturzprävention, Sporttherapie in der Geriatrie, Rückenschulleiter gemäß KddR, Osteoporose-Kursleiter, Entspannungsverfahren und ein Qualifikationsnachweis MTT/KGG
  • Sport- und Bewegungstherapeut DVGS Onkologie mit der Lizenz Sporttherapie in der Onkologie
  • Das DVGS-Weiterbildungszertifikat „Sport- und Bewegungstherapeut DVGS Neurologie“ verfügt über keine eigene Fortbildungslizenz

Sporttherapeuten sind keine Heilmittelerbringer wie z. B. Ärzte oder Physiotherapeuten. Damit die Leistung eines Sporttherapeuten abgerechnet werden kann, ist die Berufsbezeichnung Sport- und Bewegungstherapeut DVGS Voraussetzung. Diese ist von den Sozialversicherungsträgern anerkannt.

Leistungen eines Sporttherapeuten im Rahmen einer ambulanten oder stationären medizinischen Rehabilitation können mit den Kostenträgern abgerechnet werden.

Personen mit dieser Berufsqualifikation sind somit als therapeutisches Personal anerkannt.

Der Abschluss Master of Arts Prävention und Gesundheitsmanagement der DHfPG gewährleistet in den gewählten Schwerpunktbereichen ein hohes fachliches und wissenschaftliches Niveau. Der Abschluss ist berufsqualifizierend und ermöglicht darüber hinaus eine weiterführende akademische Karriere durch Promotion.

Drei der zur Auswahl stehenden Studienschwerpunkte werden in Kooperation mit dem Deutschen Verband für Gesundheitssport und Sporttherapie e. V. (DVGS) angeboten. Mit der Wahl dieser Studienschwerpunkte können Absolventen bei Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen des DVGS zusätzlich zum Master-Abschluss bei der DHfPG die Berufsqualifikation Sport- und Bewegungstherapeut DVGS beim DVGS erhalten.

Mit der Berufsqualifikation Sport- und Bewegungstherapeut DVGS erfüllen Sie die Zulassungskriterien für abrechnungsfähige Tätigkeiten in ambulanten medizinischen und stationären Rehabilitationseinrichtungen und erhalten DVGS-Weiterbildungszertifikate sowie DVGS-Fortbildungslizenzen zur Abrechnung von Präventions- und Rehabilitationsleistungen mit den Kostenträgern. Sie sind als therapeutisches Personal anerkannt.

Download Infomaterial

Einen kurzen Überblick über die Qualifikationsmöglichkeiten an der DHfPG zu „Sport-/ Bewegungstherapie DVGS“ findest du in dem hier hinterlegten Flyer.

Anmeldeformulare

Hier findest du das Anmeldeformular zum Hochschulweiterbildungsangebot der DHfPG inklusive der DHfPG-Hochschulweiterbildung „Sportpraxis für das Tätigkeitsfeld Sport- und Bewegungstherapie“.

Hier findest du das Anmeldeformular zum Master-Studium Prävention und Gesundheitsmanagement sowie die Anmeldung zu den Hochschulweiterbildungen. Für weitere Informationen sowie einer Anmeldung zu den Hochschulweiterbildungen kontaktiere bitte das Studiensekretariat der Deutschen Hochschule unter der Tel. +49 681 6855 150.

Beratung

Zu den Möglichkeiten der Qualifikation „Sport-/Bewegungstherapie DVGS“ durch ein Master-Studium oder Hochschulweiterbildungen an der Deutschen Hochschule beraten wir dich gern persönlich. Ruf uns an unter: +49 681 6855 150.