Frequently Asked Questions

Hier findest du Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um das Studium an der Deutschen Hochschule für Prävention und Gesundheitsmanagement (DHfPG).

Melde dich bei Fragen gern unter +49 681 6855 580 oder career-service@dhfpg.de

Gibt es eine Anwesenheitspflicht bei den Lehrveranstaltungen?

Ja. Bei jedem gewählten Studienformat (Vor-Ort-Präsenzphase, Livestream-Format hybrid, Livestream-Format online, digitale Unterrichtsphase), besteht die Pflicht die Lehrveranstaltung vollständig zu besuchen, daran teilzunehmen bzw. digital zu absolvieren. 

Ja, die Wahlmöglichkeit besteht während des gesamten Studiums und es kann bei jeder Lehrveranstaltung neu gewählt werden. Welche Auswahl an Studienformaten für das jeweilige Studienmodul zur Verfügung steht, ist auf der Lernplattform ILIAS und im Studienportal dargestellt. Bachelor-Studierende nehmen an den Lehrveranstaltungen grundsätzlich vor Ort an einem der elf Studienzentren in Deutschland, Österreich oder der Schweiz beim Kooperationspartner der DHfPG, der SAFS Hochschule, teil. Sofern eine Einwilligung des Ausbildungsbetriebes vorliegt, können vereinzelte Lehrveranstaltungen auch in einer der beiden synchronen Livestream-Formate (hybrid oder online) durchlaufen werden. Auf begründeten Antrag besteht zudem die Möglichkeit, die Lehrveranstaltungen als rein digitale Unterrichtsphasen on demand zu absolvieren.

Das Studiensystem ist durch die freie Zeiteinteilung während des Fernstudiums sehr flexibel. Die Studierenden bestimmen selbst, wann, wo und wie lange sie lernen.

Master-Studierende der DHfPG haben generell die Wahl zwischen vier Formaten zur Absolvierung von Lehrveranstaltungen. Dabei können sie grundsätzlich wählen, ob sie die Lehrveranstaltung an den Studienzentren vor Ort, in einem der beiden synchronen Livestream-Formate oder rein digital on demand absolvieren möchten.

Ja, bei einem Master-Studium ist das für DHfPG-Absolventen/-innen möglich.

Wenn du deinen Bachelor-Abschluss an der DHfPG gemacht hast, kannst du direkt mit dem Master-Studium beginnen und bezahlst die Studiengebühren in monatlichen Raten erst nach Abschluss deines Studiums. Diese Finanzierungsmöglichkeit wird direkt von der DHfPG zur Verfügung gestellt, was die Abwicklung einfach macht.

Alle Infos zur angebotenen Vorfinanzierung findest du hier.

Bei den dualen Bachelor-Studiengängen übernehmen in der Regel die Betriebe, in denen die Studierenden arbeiten, die Studiengebühren.

Ja, das ist möglich und sinnvoll. Die Studierenden können von der DHfPG vorbereitete Themen einreichen oder einen Themenvorschlag selbst erstellen. In Abstimmung mit dem Betrieb kann eine Thematik gewählt werden, die für beide interessant ist.

Am Ende des Studiums an der DHfPG wird eine wissenschaftliche Arbeit, die sogenannte Bachelor-Thesis oder Master-Thesis angefertigt. Mit dem Erstellen der Abschlussarbeit erbringen die Studierenden den Nachweis, dass sie selbstständig eine praxisbezogene Aufgabenstellung auf der Grundlage und unter Anwendung verschiedener wissenschaftlicher Methoden und Hilfsmittel sachgerecht in einem begrenzten Arbeitszeitraum bearbeiten sowie das Vorgehen und die erreichten Ergebnisse sowohl gut strukturiert als auch in einer ansprechenden sprachlichen Form darlegen können.

Der Abschluss BSA-institutsinterner Prüfungen ist möglich. Wenn Studierende die erforderlichen Studieninhalte nachweisen, können Lizenzen nach Antragstellung anerkannt und ausgestellt werden. Die Studierenden können aus dem Inhalt der Antragsformulare entnehmen, welche Lizenzen anerkannt werden können und welche zusätzlichen BSA-Prüfungen eventuell noch abgelegt werden müssen, um eine Lizenz zu erwerben.

Die Studierenden und Absolventen/-innen der DHfPG erhalten bei der Buchung von BSA-Lehrgängen eine Ermäßigung von 20 Prozent.

Ob andere Hochschulen die Leistungen, die an der DHfPG abgelegt wurden, anrechnen, liegt in der Entscheidung der jeweiligen Hochschule. Der Rahmen für eine Anrechnung, das ECTS-System, ist gegeben.

Nein, der Studierendenausweis wird auf Wunsch ausgestellt und ist einmalig in der Studiengebühr inkludiert. Was zur Vollständigkeit der Anmeldung benötigt wird, ist in der Checkliste aufgeführt: Checkliste

Wird die Auflösung des Ausbildungsvertrages vollzogen, besteht aufgrund der sozialversicherungspflichtigen Anstellung im Rahmen des Ausbildungsvertrages grundsätzlich Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Ja, natürlich. Die Studien- und Prüfungsordnung regelt, dass der Studienverlauf von Leistungs- und Berufssportlern bzw. Spitzensportlern auf Anfrage an den besonderen Bedürfnissen ausgerichtet wird. Die Zulassungskriterien zum Studium sind identisch mit denen für andere Interessierte.

Wann eine Rückzahlung des BAföG erfolgt, wird von jedem Studierenden individuell mit dem Amt für Ausbildungsförderung verhandelt.

Für die Bearbeitung von Förderungsanträgen nach BAföG wende dich bitte an das Amt für Ausbildungsförderung in Saarbrücken, Studentenwerk Saarland, unter der Telefonnummer +49 681 302 4992, https://www.stw-saarland.de/. Für alle Studierende der Hochschule ist das Amt in Saarbrücken zuständig, da der Sitz der Zentrale im Saarland ist. Alle Studiengänge der Hochschule sind förderungsfähig, die Bachelor-Studiengänge mit einem Ausbildungsvertrag.

In ILIAS findest du FAQ, die dich beim Beantragen deiner BAföG-Förderung unterstützen.

Ja, eine Übernahme der Studiengebühr durch den BFD ist möglich, da für die Studiengänge eine ZFU-Nummer vorliegt. In diesen Fällen wird die Studiengebühr über die Studierenden abgebucht. Sie verrechnen die gebuchten Beträge dann mit dem BFD.

Der Gesamtbetrag der Studiengebühr für das Studium wird gleichmäßig mit einer Ratenzahlung über die gesamte Studiendauer verteilt. Daraus ergeben sich die monatlichen Zahlungen und die Erklärung, dass die Raten unabhängig von Lehrveranstaltungsterminen zu leisten sind.

Zunächst übernehmen die Studierenden diese Kosten, eventuell auch der Betrieb der Bachelor-Studierenden, wenn dies vorher vereinbart wurde.

Die Bezahlung der Studiengebühr wird über den Studienvertrag geregelt. Dieser wird zwischen der DHfPG und den Studierenden geschlossen. Im Bachelor-Studium übernehmen in der Regel die Ausbildungsbetriebe die steuerlich voll absetzbaren Studiengebühren in Höhe von 390,– EUR pro Monat bzw. 420,– EUR pro Monat beim Studiengang Bachelor of Arts Sport- und Bewegungstherapie.

Prinzipiell können Eltern der Studierenden bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres Kindergeld beantragen. Die finale Entscheidung fällt die Familienkasse (weitere Informationen unter: https://www.kindergeld.org/).

Aktuell gibt es noch keine rechtlichen Vorschriften bezüglich eines Gehaltes bzw. einer Ausbildungsvergütung. Die Ausbildungsvergütung liegt durchschnittlich mit einer 32- bis 35-Stunden-Woche bei 650,– bis 850,– EUR monatlich, ansteigend vom ersten bis zum letzten Studienjahr, zuzüglich der Lohnnebenkosten und exkl. der Studiengebühr.

Ja, ein Ausbildungsverhältnis mit mehr als 20 Stunden pro Woche ist notwendig. Eine wöchentliche Arbeitszeit zw. 32 und 35 Stunden ist zu empfehlen. Es ist auch eine feste oder freiberufliche Vereinbarung möglich. Hierbei ist allerdings nachzuweisen, dass die Studierenden mehr als 20 Stunden in einem Betrieb tätig sind. Für das Master-Studium an der DHfPG ist kein Ausbildungsverhältnis notwendig.

Die Studierenden schließen mit der DHfPG einen Studienvertrag ab. Bachelor-Studierende schließen außerdem mit dem Unternehmen einen Ausbildungsvertrag ab.

Ob dies möglich ist, wird individuell mit dem Career Service der DHfPG geklärt.

Ja, sobald der ausländische Abschluss den Zulassungsbedingungen entspricht, wird er anerkannt. Geprüft wird es von der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB).

Die Studierenden werden als Auszubildende angemeldet und bei der Krankenkasse über den Betrieb gemeldet. Somit sind sie sozialversicherungspflichtig. Sie haben keinen Studierendenstatus bezüglich der Steuern oder Ähnlichem, jedoch besitzen sie einen Studierendenstatus, der sich auf andere mögliche Vergünstigungen, wie z. B. Kino oder öffentliche Verkehrsmittel, bezieht. Die Studierenden erhalten hierfür einen Studierendenausweis.

Ja, Studierende können sich bei der DHfPG direkt bewerben, zusätzlich unterstützt die DHfPG die Vermittlung eines Betriebes über die kostenfreie Jobbörse www.aufstiegsjobs.de, damit Studieninteressierte sich selbstständig bei einem möglichen Ausbildungsbetrieb bewerben können.

Das europäische System zur Anrechnung, Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen ist ein auf die Studierenden ausgerichtetes System. Basis ist das Arbeitspensum, das die Studierenden absolvieren müssen, um die Ziele eines Lernprogramms zu erreichen – Ziele, die vorzugsweise in Form von Lernergebnissen und zu erwerbenden Kompetenzen festgelegt sind.

Studien- und Prüfungsleistungen werden angerechnet, sofern ihre Gleichwertigkeit nachgewiesen ist. Den Referenzrahmen für Bachelor-Studiengänge bilden hierfür die Vereinbarungen zum ECTS-System. Für die Anrechnung von erbrachten Leistungen sind Anträge zusammen mit den erforderlichen Unterlagen beim Prüfungsamt einzureichen, das über die Anrechnung entscheidet.

Ja, nachgewiesene gleichwertige Kompetenzen und Fähigkeiten können angerechnet werden. Die Studien- und Prüfungsordnung regelt die Anerkennung. Nachgewiesene gleichwertige Kompetenzen und Fähigkeiten, die außerhalb des Hochschulbereichs erworben wurden, werden bis maximal zur Hälfte der für den Studiengang vorgesehen Leistungspunkte angerechnet. Eine Anerkennung ist vor Beginn des Studiums zu beantragen, sodass eine individuelle Prüfung folgt.

Ja, das Studium ist auch mit einem Betrieb im Ausland möglich. Durch die Wahlmöglichkeiten können die Lehrveranstaltungen sowohl digital als auch an den Studienzentren in Deutschland, Österreich oder der Schweiz absolviert werden.

Wenn das Studienziel nicht in der Regelstudienzeit erreicht wird, werden die Verträge verlängert. Das Ausbildungsverhältnis des Bachelor-Studiums kann maximal um ein Jahr verlängert werden. Die Möglichkeit der Wiederholung von Prüfungsleistungen für Bachelor- und Master-Studiengänge ist in der Studienordnung und Prüfungsordnung festgelegt.

Informationen über mögliche Studienorte und Anfahrtsbeschreibungen findest du unter Das Studium – Studienzentren. Die Studienklassen an den Studienzentren werden nachfrageorientiert eingerichtet und für jedes Semester aktuell geplant.

Während der Probezeit kann jeder Vertragspartner das Vertragsverhältnis mit Einhalt der Kündigungsfrist zum Ende des laufenden Studienmonats ohne Angabe von Gründen schriftlich kündigen. Nach der Probezeit kann laut § 9 Ausbildungsvertrag das Ausbildungsverhältnis nur aus „wichtigem Grund“ oder von den Studierenden bei genereller Aufgabe des Studiums mit einer vierwöchigen Kündigungsfrist beendet werden. Studierende und Betriebe sollen in der Probezeit prüfen, ob sie in den nächsten dreieinhalb Jahren Vertragspartner sein können, oder sie finden gemeinsame Lösungen, wenn die Verträge vorzeitig gelöst werden sollen.

Das Ausbildungsverhältnis endet mit dem Ablauf der Ausbildungszeit. Die Ausbildungs- und Studienzeit beträgt 42 Monate. Die Master-Studiengänge werden nicht im dualen System studiert und die Studienvertrag werden über 24 Monate geschlossen. Die studienbegleitenden Prüfungen laut Studienverlaufsplan müssen bestanden sein. Entscheidend für das Bestehen ist der Tag der Bekanntgabe der Ergebnisfeststellung des Prüfungsausschusses der DHfPG.

Die Probezeit darf maximal vier Monate betragen.

Für Arbeitszeiten oder Arbeitstage gelten die gesetzlichen Bestimmungen, wobei die Ausbildungsbetriebe und die Studierenden dies darüber hinaus frei verhandeln können. Der gesetzlich festgelegte Mindesturlaub beträgt bei einer Sechstagewoche pro Jahr 24 Urlaubstage. Gesetzliches Minimum sind vier Wochen.

Nach § 5 des Berufsbildungsgesetzes ist das Studium keine anerkannte Erstausbildung. Somit ist es zulässig, Studiengebühren bei selbstverschuldetem Ausscheiden der Studierenden zurückzuverlangen. Dies muss in einer privatrechtlichen Vereinbarung jedoch vorher schriftlich festgehalten worden sein.

Die Termine für Lehrveranstaltungen werden den Studierenden mit Beginn des Studiums für die gesamte Studienzeit vorgeschlagen. Für die Wahrnehmung eines Termins ist eine Anmeldung notwendig. Alle geplanten Termine findest du in ILIAS: http://ws.ilias.dhfpg.de/ws/praesenzphasen-termine/.

Die Studienvoraussetzungen für Bewerber regelt die Studienordnung.

Voraussetzung für das Bachelor-Studium ist

  • Hochschulzugangsberechtigung: Allgemeine Hochschulreife, Fachhochschulreife, Abschluss als Meister/Fachwirt, Fachschulabschluss oder Berufsfortbildungsabschluss


Sofern nur der schulische Teil der Fachhochschulreife vorliegt und der für die Zulassung zum Studium noch notwendige berufspraktische Teil der Fachhochschulreife absolviert werden muss, kann die DHfPG Studieninteressierten hierfür geeignete Praktikumsbetriebe nennen und somit einen Weg zum Studium aufzeigen.

Die Anmeldeunterlagen findest du unter Anmeldung zum Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung.

  • Ausbildungsvertrag mit einem Unternehmen und ein Kooperationsvertrag zwischen dem Ausbildungsbetrieb und der DHfPG


Für die Suche nach einem geeigneten Unternehmen bietet die Hochschule eine kostenfreie Internet-Jobbörse unter www.aufstiegsjobs.de.

  • Chance nutzen: Studieren ohne Abitur


Auch wenn du nicht über eine direkte Hochschulzugangsberechtigung verfügst, ist ein Bachelor-Studium an der Deutschen Hochschule grundsätzlich möglich. Um für ein Studium ohne Abitur zugelassen zu werden, musst du zusätzlich zu einem erworbenen mittleren Bildungsabschluss eine Abschlussprüfung mit qualifiziertem Ergebnis in einem einschlägig anerkannten Ausbildungsberuf, der eine mindestens dreijährige Regelausbildungszeit vorsieht, nachweisen können.

Sind diese Kriterien erfüllt, kannst du dich für die Zulassung zu einem Studium als „beruflich besonders qualifizierte Person“ mit einem tabellarischen Lebenslauf bewerben. Die Bewerbungen sind jeweils bis zum 1. Januar oder bis zum 1. Juli einzureichen. Eine Fachkommission, die über die Annahme der Bewerberinnen und Bewerber entscheidet, tagt jeweils Anfang Februar und Anfang August eines Jahres. Die fachgebundene Studienberechtigung wird erteilt, wenn eine Eignungsfeststellung im Anschluss an ein Probestudium von in der Regel zwei Semestern erfolgt ist.

Kontaktiere uns – wir beraten dich hierzu gern: career-service@dhfpg.de.

Für Master-Studiengänge ist ein abgeschlossenes Bachelor- oder Diplom-Studium Voraussetzung.

  • Das Studium kann nach einem erfolgreich abgeschlossenen Erststudium (z. B. Bachelor, Diplom) aufgenommen werden.
  • Die Aufnahme eines MBA-Studiums ist mit einem mehrstufigen Zulassungsverfahrenverbunden:
  • Nachweis eines abgeschlossenen Erststudiums
  • studiengangsspezifischer Eingangstest
  • Empfehlungsschreiben des Arbeitgebers
  • qualifizierte berufspraktische Erfahrung von i. d. R. nicht unter einem Jahr


Für DHfPG-Absolventinnen und -Absolventen ist eine vereinfachte Zulassung möglich.