Vertragsleistungen AGB Deutsche Hochschule für Prävention und Gesundheitsmanagement (DHfPG)

1. Studienbeginn

Das Studium beginnt mit dem Tag des möglichen Zugangs zu dem digitalen Studienmaterial über ILIAS. Gleichzeitig beginnt auch das vierzehntägige Widerrufsrecht. Die betriebliche Ausbildungszeit von Bachelor-Studierenden im Unternehmen startet mit dem Datum des Beginns des Ausbildungsvertrages.

Bachelor-Studium an der DHfPG: Studiensystem
Master-Studium an der DHfPG: Studiensystem

2. Vertragskonstellation und Vertragsänderungen

Der Studienvertrag wird zwischen der DHfPG und den Studierenden geschlossen. Der Ausbildungsvertrag/Praxispartnervertrag im dualen Bachelor-Studium wird zwischen den Studierenden und den Unternehmen geschlossen. Im dualen Studium ist die Kombination dieser beiden Verträge eine Voraussetzung für die Zulassung zum Studium.

Eine notwendige Korrektur der Inhalte des eingereichten Studienvertrages (z. B. Angabe Studiengang oder Studienort) ist nach Abstimmung zwischen den beiden Vertragsparteien (Studierende und DHfPG) seitens der DHfPG möglich. Ein Ausbildungsvertrag darf nach Eingang bei der DHfPG nicht mehr geändert werden, da er bereits von beiden Vertragsparteien (Studierende und Unternehmen) unterzeichnet wurde. Bei notwendigen Korrekturen wird das Formular neu ausgefüllt, unterschrieben und nochmalig zugesendet.

Die Inhalte des Ausbildungsvertrages sind von der DHfPG vorgegeben. Es ist davon abzuraten und auch nicht erforderlich, zusätzliche Verträge neben dem Ausbildungsvertrag abzuschließen. Das Bachelor-Studium kann auch mit einem bereits bestehenden Festanstellungsvertrag aufgenommen werden.   

3. DHfPG-E-Mail-Adresse und Microsoft Office 365 Lizenz

Mit dem Studienbeginn wird ein Account mit einer für Studierende kostenfreien Microsoft Office 365 Lizenz Stufe A1 eingerichtet. Darin ist u. a. eine persönliche Hochschul-E-Mail-Adresse enthalten. Für einen geschlossenen Kommunikationsweg ist das Einrichten der DHfPG-E-Mail-Adresse verpflichtend. Die digitalen Veranstaltungen finden über die Plattform Microsoft Teams statt.  

4. Förderung

Die Studiengänge der DHfPG sind nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) förderungsfähig. Bei den Bachelor-Studiengängen ist eine Förderung mit einem Ausbildungsvertrag möglich. Für ehemalige Studierende der DHfPG besteht ein Angebot zur Stundung der Studiengebühr eines Master-Studienganges an der DHfPG.

5. Studienmaterial

Mit Studienbeginn wird der Zugriff auf das digitale Studienmaterial des gesamten Studiums über das Learning Management System ILIAS (E-Campus) gewährt. Die Zugangsdaten werden per Post verschickt. Die Lernplattform ILIAS enthält alle wichtigen Unterlagen für das gewählte Studienprogramm und den Studienbeginn. Die Studierenden können halbjährlich entscheiden, ob sie das Studienmaterial auch in Papierform erhalten möchten. Das Studienmaterial darf weder im Original kopiert bzw. digitalisiert noch entgeltlich bzw. unentgeltlich an Dritte weitergegeben werden.

6. Persönliche Betreuung während des gesamten Studiums

Während des gesamten Studiums steht das Team des Studiensekretariats den Beteiligten für alle allgemeinen und organisatorischen Fragen zur Seite. Sämtlich Fachfragen werden vom Tutoring-Team in der Fernbetreuung und den Dozierenden der Lehrveranstaltungen beantwortet. Das Career Service hilft bei der Suche nach Unternehmen und Studierenden. In ILIAS sind alle Informationen hinterlegt, wie das Studiensekretariat, das Tutoring-Team und das Career Service schriftlich, telefonisch oder per E-Mail zu erreichen sind.

7. Prüfungsleistungen, Korrekturen und Prüfungsergebnisse

Welche Prüfung für ein Studienmodul gefordert wird, geht aus den Studienverlaufsplänen (Studienordnung und Prüfungsordnung), dem Modulhandbuch und den Prüfungsinformationen in ILIAS hervor. Prüfungsleistungen sind in einer Dokumentvorlage oder direkt digital in ILIAS zu bearbeiten, die Bearbeitungszeiten orientieren sich immer an dem Termin der Lehrveranstaltung. Nach dem Ende der Bearbeitungszeit erfolgt die Korrektur. Das Ergebnis wird vier Wochen später über ILIAS (Ergebnisdokumentation) mitgeteilt. Die Besprechung von Prüfungsleistungen erfolgt über das Tutoring-Team. Auf Nachversuche können sich Studierende mit den digitalen Unterrichtsphasen und anderen digitalen Medien vorbereiten. Sämtliche Korrekturen, auch von Nachversuchen, sind in der Studiengebühr inkludiert.

8. Lehrveranstaltungen

Unter „Lehrveranstaltungen“ sind die Angebote des gesamten Lehr-/Lernarrangements der DHfPG zusammengefasst: Hierzu gehören z. B.Vor-Ort-Präsenzphasen an den Studienzentren, Livestream-Präsenzphasen, digitale Prüfungen, digitale Unterrichtsphasen und Lernmodule. Lehrveranstaltungen beinhalten die Präsenzlehre und die digitale Lehre. In der Studiengebühr sind alle Angebote enthalten. Die Studierenden haben z. B. für die kompakten Lehrveranstaltungen verschiedene Wahlmöglichkeiten: Besuch der Vor-Ort-Präsenzphase an den Studienzentren oder Teilnahme an der Livestream-Präsenzphase oder Bearbeitung der digitalen Unterrichtsphase. Über ILIAS ist dargestellt, welches Angebot für welchen Inhalt zur Wahl steht. Für die Teilnahme an Vor-Ort- oder Livestream-Präsenzphasen und das Absolvieren von digitalen Unterrichtsphasen ist eine Anmeldung der Studierenden notwendig.

DHfPG Studiensystem: Wahlmöglichkeiten Bachelor
DHfPG Studiensystem: Wahlmöglichkeiten Master

9. Ergebnisdokumentation, Abschlussdokumentation und Abschlussurkunden

Ergebnisdokumentation: Sie liegt im ILIAS-Briefkasten und wird mit jeder Veröffentlichung einer bewerteten Prüfung oder einer Terminumbuchung aktualisiert. Die Ergebnisdokumentation enthält die gesamten Termine des Studiums, die Angabe, ob die Lehrveranstaltung digital, vor Ort und in welchem Studienzentrum oder als Livestream-Präsenzphase absolviert wird bzw. wurde, und bei Bedarf auch die Fristen der Nachversuche. Die enthaltenen Termine von Lehrveranstaltungen werden zu Beginn des Studiums vorgeschlagen und im Verlauf von den Studierenden über eine Anmeldung wahrgenommen bzw. umgebucht/verändert. Die Ergebnisdokumentation gibt zudem Auskunft über die vorläufige Endnote, die mit jedem bestandenen Ergebnis neu berechnet wird.

Abschlussdokumentation (Zeugnis): Sie wird vier Wochen nach Veröffentlichung des letzten Prüfungsergebnisses des Studiums per Post versendet und digital im ILIAS-Briefkasten hinterlegt.

Abschlussurkunden: Sie werden bei Bachelor-Studiengängen nach dem Ende der betrieblichen Ausbildungszeit und der finalen Endkontrolle aller Studienleistungen per Post versendet und digital im ILIAS-Briefkasten hinterlegt. Bei Master-Studiengängen erfolgt der Versand mit der Abschlussdokumentation. 

10. SEPA-Lastschriftmandat

Die Studiengebühr wird mit einem SEPA-Lastschriftmandat eingezogen. Der Studienvertrag beinhaltet den Gesamtbetrag, der mit einer Ratenzahlung pro Monat eingezogen wird. Bei Bachelor-Studiengängen übernimmt das Unternehmen in der Regel den Ausgleich der Studiengebühr. Über die Fälligkeit und Höhe der Einzüge während des gesamten Studiums werden die Zahlenden vor dem ersten Termin der Abbuchung informiert.

11. Keine Erhöhung der Studiengebühr während des Studiums

Während der Laufzeit des Studienvertrages wird die Studiengebühr nicht erhöht.

12. Studiendauer, Regelstudienzeit

Bei Bachelor-Studiengängen beträgt die Regelstudienzeit sieben Semester und bei Master-Studiengängen vier Semester. Alle Studiengänge können auch in Teilzeit absolviert werden. Eine Anerkennung von Studienleistungen berechtigt nicht automatisch zur Minderung des Gesamtbetrages der Studiengebühr.

13. Kostenlose Verlängerung der Betreuungszeit

Wenn nach dem Ende der Vertragslaufzeit noch einzelne Studienmodulprüfungen offen sind, wird die Betreuung kostenlos fortgesetzt.

14. Kündigungsrecht – Studienvertrag

Der Studienvertrag des Bachelor- und Master-Studiums ist laut Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) ohne Angabe von Gründen erstmals zum Ablauf des ersten Halbjahres (Mindestlaufzeit 6 Monate) nach Vertragsabschluss mit einer Frist von sechs Wochen kündbar. Nach Ablauf des ersten halben Jahres ist eine Kündigung jederzeit mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende möglich.

Jede rechtswirksame Beendigung des Ausbildungsvertrages/Praxispartnervertrages führt zur automatischen Beendigung des Studienvertrages. Für Studierende besteht in diesem Fall die Möglichkeit, das Studium in einer neuen Vertragskonstellation fortzuführen, soweit dies von der DHfPG bestätigt wird. Die Studiengebühr ist für den laufenden Studienmonat, in dem der Vertrag beendet wird, vollständig zu entrichten.

Es sind nur die monatlichen Raten der Studiengebühr während der Vertragslaufzeit zu entrichten. Wird ein Vertrag vor dem erfolgreichen Studienabschluss ordnungsgemäß beendet, wird nach dem Auflösungsdatum keine monatliche Rate der Studiengebühr mehr verlangt.

15. Kündigungsrecht – Ausbildungsvertrag

Zum Schutz der Studierenden und Ausbildungsunternehmen sieht der Ausbildungsvertrag keine einseitige Kündigung nach der Probezeit vor, wenn kein wichtiger Grund vorliegt. Für „wichtige Gründe“ gibt es gesetzliche Vorgaben; hierbei handelt es sich um schwerwiegende Gründe, die eine weitere Zusammenarbeit unzumutbar machen.

Ziel des Bachelor-Studiums ist es, die Studienzeit in einem Unternehmen vollständig zu absolvieren. Wenn es während des Studiums zu Missstimmungen oder Unstimmigkeiten zwischen den Studierenden und den Unternehmen kommt, ist es empfehlenswert, dies frühzeitig zu besprechen und gemeinsam Lösungen dafür zu finden. Das kompetente Beratungsteam der DHfPG hilft und unterstützt über verschiedene Wege (telefonisch, persönlich oder digitale Meetings) dabei, Lösungen zu finden (Schlichtungsstelle), damit beide Parteien zufrieden sind.

16. Studienservice

Über Änderungen bzw. Neuerungen an der DHfPG und über alles, was den Studienverlauf beeinflussen kann, informiert der digitale Studienservice, der verpflichtend von den Studierenden zu empfangen ist. Hierzu gehören z. B. Informationen über neue Studienangebote, den möglichen Umzug eines Studienzentrums oder Änderungen der Studienordnung und/oder Prüfungsordnung. 

17. Praxisintegrierendes duales Bachelor-Studium an der DHfPG

In praxisintegrierenden dualen Studiengängen ist das Studium als theoretischer Teil mit einer praktischen Tätigkeit in einem Unternehmen verknüpft. Der Erwerb eines akademischen Titels steht im Vordergrund. Die Studierenden unterliegen für die gesamte Dauer des Studiums der Sozialversicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung (§ 25 Abs. 1 SGB III, § 5 Abs. 4a SGB V, § 1 SGB VI) und werden entsprechend vom Unternehmen angemeldet. Ausbildungsverträge im Rahmen von Studiengängen, die an Hochschulen auf der Grundlage des Hochschulrahmengesetzes und der Hochschulgesetze der Länder durchgeführt werden, unterliegen nicht dem Berufsbildungsgesetz (BBiG §3 Abs. 2 Nr. 1). Somit haben die Studierenden keinen Status als Auszubildende im Sinne des BBiG. Im Vordergrund steht die praktische Ausbildung in Ergänzung zum theoretischen Wissenserwerb im Rahmen des Studiums, nicht die entgeltliche Tätigkeit, wodurch die Studierenden auch keinen Arbeitnehmerstatus haben.

Die Studierenden der Bachelor-Studiengänge der DHfPG gelten somit als „zur Ausbildung Beschäftigte“. Der Ausbildungsvertrag der DHfPG gibt u. a. vor, dass die betriebliche Ausbildungszeit innerhalb des Studiengangs durchzuführen ist. Die Form und Inhalte des Ausbildungsvertrages lehnen sich stark an das BBiG an und sind zum Schutze der Studierenden und Unternehmen festgelegt worden. Der gesetzliche Mindestlohn gilt nicht für dual Studierende. Anwendung auf den Vertrag findet beispielsweise das Arbeitszeitgesetz (ArbZG), das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) und das Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG).

Rechtliche Aspekte

18. Sozialgarantie der DHfPG

Sollten nach Studienbeginn unvorhersehbare Gründe auftreten, die das Erfüllen der Pflichten für Studierende und/oder Unternehmen vorübergehend unmöglich machen, findet das Studiensekretariat zusammen mit den Betroffenen individuelle Lösungen.

19. Leitbild und Ziele der DHfPG

Die DHfPG sucht zusammen mit den Kunden serviceorientierte Lösungen, unterstützt bei der erfolgreichen Umsetzung der Studiensysteme und entwickelt unter Mitsprache aller Beteiligten (regelmäßige Befragungen) stetig neue Konzepte.     
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20. Staatliche Anerkennung der DHfPG

Die DHfPG ist seit April 2008 eine staatlich anerkannte Hochschule. Mit Wirkung zum 1. Januar 2018 erfolgte die Erteilung der unbefristeten Institutionellen Akkreditierung.

21. Akkreditierte Studiengänge

Die Studiengänge sind akkreditiert und zugelassen durch die staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU). 

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Anmeldeunterlagen:

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