Melden Sie sich bei weiteren Fragen gerne unter +49 681 6855 150 oder info@dhfpg.de
Akkreditierung
Durch eine Akkreditierung beurteilt eine allgemeine Instanz die fachliche Kompetenz, Verlässlichkeit, Unabhängigkeit und Integrität von sogenannten Konformitätsbewertungsstellen (z. B. Hochschulen) und überwacht diese regelmäßig. Die DHfPG hat in Deutschland die Institutionelle Akkreditierung durch den Wissenschaftsrat absolviert und wurde in 2012 und 2017 erfolgreich reakkreditiert. Mit Wirkung zum 1. Januar 2018 erfolgte die Erteilung der unbefristeten Institutionellen Akkreditierung. Auch die Studiengänge der DHfPG sind und wurden von der AHPGS akkreditiert und reakkreditiert.
AHPGS - Akkreditierungsagentur im Bereich Gesundheit und Soziales
Die AHPGS ist eine interdisziplinäre und multiprofessionelle Organisation. Ihre Hauptaufgabe liegt in der Akkreditierung von Bachelor- und Master-Studiengängen (Programmakkreditierung) und von internen Steuerungs- und Qualitätssicherungssystemen (Systemakkreditierung) an Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogischen, Kunst- und Musikhochschulen sowie dualen Hochschulen. Sie arbeitet hochschultypen- und fächerübergreifend mit besonderen Kompetenzen im Bereich Gesundheit und Soziales sowie in angrenzenden und verwandten Handlungsfeldern. Alle Studiengänge der DHfPG sind und wurden von der AHPGS akkreditiert und reakkreditiert.
Alumni
Als Alumni (m.)/Alumnae (w.) [Singular: Alumnus (m.)/Alumna (w.)] werden Absolventen einer Hochschule oder einer Institution im tertiären Bildungsbereich bezeichnet.
Alumni-Netzwerk
Das Alumni-Netzwerk ist ein soziales Netzwerk, durch das Absolventen einer Hochschule weiterhin Kontakt miteinander sowie zur Hochschule halten können. Das Alumni-Netzwerk der DHfPG ist aufgrund der dezentralen Struktur der Hochschule über den E-Campus ILIAS organisiert.
Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen
Personen, die ein Studium an der DHfPG anstreben und entweder bereits Studien- und Prüfungsleistungen an anderen Hochschulen erbracht haben oder gleichwertige Kompetenzen sowie Fähigkeiten nachweisen, die außerhalb des Hochschulbereichs erworben wurden, können einen Antrag auf Anerkennung erbrachter Leistungen stellen. Für weitere Informationen kontaktieren Sie gern das Studiensekretariat der DHfPG unter Tel.: 0681 6855 150.
Aufstiegskongress
Der Aufstiegskongress ist der Fachkongress für aktive Gesundheitsgestalter und wird seit 2007 jährlich von der DHfPG, der BSA-Akademie sowie der BSA-Zert veranstaltet. Unter einem jährlich wechselnden Motto präsentieren renommierte Referenten in interessanten Vorträgen die neuesten Erkenntnisse und Ergebnisse der Fitness- und Gesundheitsbranche.
Ausbildungsbetrieb
Im Rahmen des dualen Bachelor-Studiensystems an der DHfPG absolvieren Studierende ihre betriebliche Tätigkeit in Unternehmen des Zukunftsmarktes Gesundheit, Prävention, Fitness, Sport und Informatik. Diese Unternehmen werden als Ausbildungsbetriebe bezeichnet. Finden Sie hier den für Sie passenden Ausbildungsbetrieb.
Bachelor
Der Begriff "Bachelor" bezeichnet sowohl den niedrigsten akademischen Grad, seine Inhaber als auch das Studium selbst, das zum Erhalt dieses akademischen Grades führt. Je nach Studiengang erlangen Bachelor-Studierende an der DHfPG nach sieben Semestern Regelstudienzeit den Abschluss als Bachelor of Arts (B. A.) oder Bachelor of Science (B. Sc.). Ein Bachelor-Abschluss ist an der DHfPG Voraussetzung für ein Master-Studium.
BAföG
Im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (kurz: BAföG) werden Schüler, Auszubildende und Studierende vom Staat finanziell unterstützt. Wer hat Anspruch auf BAföG? Wie wird der Antrag eingereicht? Welche Unterlagen werden benötigt? – Dazu und zu vielen weiteren Fragen rund um das BAföG berät Sie der Career Service der DHfPG unter Tel.: 0681 6855 580 gern.
Beratungsbogen
Der Beratungsbogen ist ein Überblick über u. a. persönliche Daten, Informationen zur Hochschulzugangsberechtigung sowie den beruflichen und schulischen Werdegang. Der Beratungsbogen ist ein Teil der Anmeldeunterlagen für das Studium an der DHfPG und wird digital ausgefüllt.
BSA-Akademie
Mit über 70 staatlich geprüften und zugelassenen nebenberuflichen Qualifikationen ist die BSA-Akademie einer der größten Bildungsanbieter für Prävention, Fitness und Gesundheit. Sie ist das Schwesterunternehmen der DHfPG. Studierende der DHfPG können sich bereits während ihres Studiums erfolgreich absolvierte Studienmodule als Zusatzlizenzen anrechnen lassen und zahlreiche Zusatzqualifikationen bei der BSA-Akademie erwerben.
Career Service
Der Career Service der DHfPG ist die zentrale Schnittstelle zwischen Studierenden und Arbeitgebern. Die Mitarbeitenden stehen Betrieben, Studierenden und Absolventen beratend zur Seite und unterstützen u. a. Studierende bei der Suche nach dem passenden Unternehmen für den betrieblichen/praktischen Teil des dualen Studiums. Der Career Service ist erreichbar unter Tel.: 0681 6855 580 oder per E-Mail an career-service@dhfpg.de.
Credit Points (CP)/ECTS-Punkte
Leistungspunkte (LP), Credit-Points (CP), ECTS-Punkte oder auch Credits, diese Begriffe sind synonym zueinander und Teil des European Credit Transfer and Accumulation System, kurz ECTS. Sie messen den Zeitaufwand, der theoretisch für das Studium bereits erbracht wurde. Ein Credit-Point/ECTS-Punkt entspricht etwa 30 Stunden Zeitaufwand. Die Bachelor-Studiengänge an der DHfPG schließen mit 210 ECTS-Punkten und die Master-Studiengänge mit 120 ECTS-Punkten ab.
Curriculum
Als Curriculum bezeichnet man z. B. einen Lehrplan, der auf einer Theorie des Lehrens und Lernens aufbaut.
Deutscher Qualifikationsrahmen (DQR)
Der Deutsche Qualifikationsrahmen (kurz: DQR) ist ein Instrument zur Einordnung der Qualifikationen des deutschen Bildungssystems, das die Orientierung im deutschen Bildungssystem erleichtert und zur Vergleichbarkeit deutscher Qualifikationen in Europa beiträgt. Der DQR definiert acht Niveaus, entsprechend der acht Niveaus des Europäischen Qualifikationsrahmens (EQR). Der EQR dient als "Übersetzungsinstrument", um nationale Qualifikationen europaweit besser verständlich zu machen. Der Bachelor-Abschluss der DHfPG wird der DQR-Stufe 6, der Master-Abschluss der DQR-Stufe 7 und die Promotion der DQR-Stufe 8 zugeordnet.
Deutschlandstipendium
Deutschlandstipendien werden im Rahmen eines Förderprogramms des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vergeben. Sie werden je zur Hälfte vom Bund und von privaten Förderern finanziert. Auch an der DHfPG werden besonders begabte und leistungsfähige Studierende mit Deutschlandstipendien gefördert. Bewerben können sich alle Studierenden, die von Beginn an bis zum Ende der Förderzeit an der DHfPG immatrikuliert sind. Hier geht's zur Bewerbung um ein Deutschlandstipendium.
Diploma Supplement
Das Diploma Supplement enthält Informationen über persönliche Leistungen, Leistungspunkte, Noten und Lerninhalte. Diese Informationen geben Aufschluss über Art und Niveau der erworbenen Qualifikation, die ausstellende Bildungseinrichtung, den Inhalt des Studiengangs und die erzielten Ergebnisse sowie Einzelheiten zum nationalen Bildungssystem. Das Studiensekretariat der DHfPG stellt auf Anfrage der Studierenden das Diploma Supplement aus.
Doktormutter/-vater
So werden u. a. Universitätsprofessoren bezeichnet, die Doktoranden i. d. R. das Thema für ihre Doktorarbeit vorgeben und sie bei der Abfassung ihrer Dissertation (= Doktorarbeit) beraten.
Duales Studium
Zusätzlich zum Studium an einer dualen Hochschule ist eine berufliche Tätigkeit in einem Unternehmen (= Ausbildungsbetrieb) fester Bestandteil dieses Studiensystems. Die Bachelor-Studiengänge der DHfPG finden im dualen System statt.
E-Learning
Alle Formen des Lernens, bei denen elektronische oder digitale Medien für die Präsentation und Distribution von Lernmaterialien und/oder zur Unterstützung zwischenmenschlicher Kommunikation zum Einsatz kommen, werden unter dem Begriff E-Learning zusammengefasst.
Exmatrikulation
Die Exmatrikulation (= Abmeldung, Kündigung) beendet den Studierendenstatus. Studierende können eine vorzeitige Exmatrikulation, z. B. mit einer Kündigung des Studienvertrages, bewirken. Seitens der Hochschule kann eine vorzeitige Exmatrikulation in Form einer Auflösung der Verträge erfolgen, wenn Studierende bestimmte Anforderungen (z. B. Leistungen im Studium oder Zahlung von Beiträgen) nicht erfüllen. Hinweis: Nach erfolgreichem Abschluss des Studiums wird der Studierendenstatus automatisch aufgelöst.
Fernstudium
In einem Fernstudium erlangen die Studierenden ihr Wissen nicht durch den Besuch von Vorlesungen oder Seminaren (= Präsenzstudium), sondern durch sogenannte Selbstlernphasen, in denen sie besonders aufbereitete Skripte, multimediale Lehrmaterialien sowie Leistungskontrollen abarbeiten. Die Lehrveranstaltungen (siehe bei L), dienen lediglich zur Vertiefung des bereits erarbeiteten Stoffes und finden an der DHfPG nur ca. alle sechs Wochen für zwei bis vier Tage statt.
GMAT - Graduate Management Admission Test
Der Graduate Management Admission Test (GMAT) ist ein weltweit standardisierter Test, um die Eignung für postgraduale Studiengänge (z. B. Master-Studiengänge) an betriebswirtschaftlichen Fakultäten zu prüfen. Der Eingangstest, der im mehrstufigen Zulassungsverfahren des MBA Sport-/Gesundheitsmanagement (Link zum Studiengang) an der DHfPG verlangt wird, kann erlassen werden, sofern ein GMAT-Test mit mindestens 540 Punkten absolviert wurde.
Graduiertenprogramm
Ein Graduiertenprogramm ist ein befristetes, systematisiertes Studien- und Forschungssystem, das auf eine Promotion – an der DHfPG auf eine Promotion zum Dr. rer. med., also zum Doktor der Medizinwissenschaften – vorbereitet. Das Graduiertenprogramm der DHfPG wird in Kooperation mit der Medizinischen Fakultät der Universität des Saarlandes (UdS) angeboten.
Hochschulzugangsberechtigung
Mit der Hochschulzugangsberechtigung erbringen Studiumsanwärter einen Nachweis, dass sie aufgrund ihrer schulischen Vorbildung dazu berechtigt sind, ein Hochschulstudium anzutreten – also über die Hochschulreife verfügen (z. B. Allgemeine Hochschulreife, Fachhochschulreife).
ILIAS - Integriertes Lern-, Informations- und Arbeitskooperations-System
Über den ILIAS E-Campus, das Learning Management System der DHfPG, werden alle Studiengänge der DHfPG organisiert sowie digitale Medien, Lernkontrollen und Prüfungen für die Fernlernphasen bereitgestellt.
Immatrikulation
Als Immatrikulation bezeichnet man die Einschreibung/Anmeldung an einer Hochschule. An der DHfPG erfolgt dies mit der Bestätigung des Studienvertrages.
Infoveranstaltungen
Die Infoveranstaltungen zum dualen Bachelor- sowie weiterführenden Master-Studium und zum Graduiertenprogramm der DHfPG finden regelmäßig vor Ort an den Studienzentren statt. Termine zu den Infoveranstaltungen stehen unter: www.dhfpg.de/events
Kolloqium
Als Kolloquium wird ein zeitlich festgesetztes wissenschaftliches Gespräch zwischen Hochschullehrern und Studierenden bezeichnet. Ein Kolloquium ist in das Graduiertenprogramm eingebunden.
KfW - Kreditanstalt für Wiederaufbau
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (kurz: KfW) ist eine der führenden Förderbanken der Welt. Die KfW fördert Studierende, die ein Vollzeit-, Teilzeit- oder berufsbegleitendes Studium absolvieren. Weitere Informationen zum KfW-Studienkredit finden Sie hier.
Lehrveranstaltungen
"Lehrveranstaltung" ist der Überbegriff für alle Veranstaltungen des gesamten Lehr-/Lernarrangements der DHfPG, z. B. Vor-Ort-Präsenzphasen an den Studienzentren, Livestream-Präsenzphasen (siehe bei L), Prüfungen, Sprechstunden zur Prüfungsvorbereitung, digitale Unterrichtsphasen. Der Begriff beinhaltet die Präsenzlehre und die digitale Lehre.
Livestream-Präsenzphase
Livestream-Präsenzphasen finden über die gleiche Dauer wie eine Vor-Ort-Präsenzphase an den Studienzentren statt. Hauptmoderatoren und ein Backoffice-Team führen die Studierenden mit einer PowerPoint-Präsentationen durch die Inhalte eines Studienmoduls. Diese Veranstaltungen werden aufgezeichnet und stehen auch nachträglich on demand über ILIAS zur Verfügung.
Master
Der Begriff Master bezeichnet einen akademischen Grad, seine Inhaber und das Studium selbst, das zum Erhalt dieses akademischen Grades führt. Die Studienzeit beträgt an der DHfPG vier Semester (Regelstudienzeit (siehe bei R)). An der DHfPG schließen die Studierenden je nach Studiengang mit einem Master of Arts (M. A.) oder Master of Business Administration (MBA) ab. Ein Master-Abschluss ist eine Voraussetzung, um am Graduiertenprogramm der DHfPG teilzunehmen.
Matrikelnummer
Den Studierenden wird zu Beginn ihres Studiums eine Matrikelnummer zugeordnet, dadurch kann die Hochschulverwaltung jeden Studierenden genau identifizieren.
Modul
Module sind inhaltlich zusammenhängende Lehreinheiten, die sich mit einem spezifischen Thema (z. B. Trainingslehre I) beschäftigen und zeitlich begrenzt sind. An der DHfPG bestehen die Module immer aus einer Selbstlernphase, einer Präsenzphase und meist aus einer Modulprüfung. Die Anforderungen eines Studienmoduls sind im Studienverlaufsplan und im Modulhandbuch dargestellt.
Modulhandbuch
Ein Modulhandbuch gibt einen konkreten Überblick über die in einem Studiengang zu absolvierenden Module und deren Inhalte. Die Modulhandbücher der DHfPG-Studiengänge finden Sie hier unter "Studieninhalte Bachelor" sowie "Studieninhalte Master".
Modulprüfung
Die meisten Studienmodule werden mit einer Modulprüfung abgeschlossen. Modulprüfungen können benotet oder nicht benotet sein. Nicht benotete Modulprüfungen werden mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“ bewertet. Eine Modulprüfung kann in unterschiedlicher Form (z. B. Klausur, Projektarbeit oder Hausarbeit) durchgeführt werden.
Motivationsschreiben (MBA)
Bei der Bewerbung von Bachelor-Absolventen anderer Hochschulen um einen Studienplatz im MBA-Studiengang an der DHfPG wird ein Motivationsschreiben gefordert. Darin sollen Bewerber darlegen, warum gerade sie für den Studiengang geeignet sind. Bei der Bewerbung von Bachelor-Absolventen anderer Hochschulen um einen Studienplatz im MBA-Studiengang an der DHfPG wird ein Motivationsschreiben gefordert. Darin sollen Bewerber darlegen, warum gerade sie für den Studiengang geeignet sind.
Nachteilsausgleich
Unter Nachteilsausgleich versteht man im deutschen Sozialrecht „Hilfen für behinderte Menschen zum Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile oder Mehraufwendungen“ (§ 209 SGB IX). Studierende mit Behinderung oder chronischen Erkrankungen haben die Möglichkeit, einen Antrag auf Nachteilsausgleich beim Prüfungsamt der DHfPG zu stellen. Hierzu müssen sie eine beglaubigte gesundheitliche Beeinträchtigung oder amtlich festgestellte Behinderung vorlegen und zum anderen einen Nachweis, wie sich die Beeinträchtigung bzw. Behinderung im Studium auswirkt, erbringen können. Bei Bewilligung kann z. B. eine Schreibzeitverlängerung bei Klausuren und Hausarbeiten erwirkt werden. Weitere Infos finden Sie hier oder kontaktieren Sie das Studiensekretariat der DHfPG unter Tel.: 0681 6855 150.
NC - Numerus clausus
Der Numerus clausus (kurz: NC) ist die zahlenmäßige Beschränkung der Zulassung zu einem bestimmten Studienfach. D. h. überschreitet die Zahl der Bewerbungen die vorhandene Anzahl an Studienplätzen, wird ein NC (= Durchschnittsnote errechnet aus den vorliegenden Bewerbungen) festgelegt. Dieser NC muss dann mindestens von den Bewerbern erreicht werden, um für den jeweiligen Studiengang zugelassen zu werden. Weitere Kriterien, insbesondere sogenannte Wartesemester (= Semester, in denen darauf gewartet wird, trotz schlechterem Notendurchschnitt für einen NC-beschränkten Studiengang zugelassen zu werden), sind ebenfalls für die Zulassung entscheidend. Der NC wird in jedem Semester neu festgelegt. Die Studiengängen der DHfPG sind zulassungsfrei, d. h. Bewerber, die die Zugangsvoraussetzungen (Hochschulzugangsberechtigung) erfüllen, können ein Studium an der DHfPG aufnehmen und benötigen keine bestimmte Durchschnittsnote.
Promotion
Als Promotion wird die Verleihung der Doktorwürde bezeichnet.
Prüfungsausschuss
Der Prüfungsausschuss hat insbesondere folgende Aufgaben: Bestellung der Prüfungsberechtigten, Bestätigung der Prüfungstermine, Entscheidung über Widersprüche in Prüfungsangelegenheiten, insbesondere zu Prüfungsergebnissen. Dem Prüfungsausschuss gehören die Rektorin (siehe bei R), die Prorektoren, die Fachbereichsleiter, ein wissenschaftlicher und ein nichtwissenschaftlicher Mitarbeiter, ein Studierendenvertreter sowie die Leitung des Studien- und Prüfungsamtes an. Die Leitung des Prüfungsamtes wird von der Rektorin der DHfPG berufen.
Prüfungsordnung
Die Prüfungsordnung regelt in Verbindung mit der Studienordnung und der Ergänzenden Ordnung des Studiengangs Sport-/Gesundheitsmanagement mit dem Abschluss Master of Business Administration die Prüfungen innerhalb der Studiengänge der Deutschen Hochschule für Prävention und Gesundheitsmanagement. Die Ordnung dient der Information und der Beratung von Studienbewerbern und Studierenden. Sie ergänzt die in der Studienordnung getroffenen Regelungen und bildet den Rahmen für die Planung, Entwicklung und den gesamten Ablauf der Studiengänge an der DHfPG. Die Prüfungsordnung der DHfPG finden Sie hier.
Psychosoziale Betreuung
Studierende mit Anliegen oder Schwierigkeiten, die den Studienerfolg behindern oder gefährden könnten, z. B. durch Prüfungsangst, studienbedingte Probleme oder Krisen, können sich an die Beratungsstelle der DHfPG wenden. Weitere Infos finden Sie hier.
Regelstudienzeit
Die Regelstudienzeit beschreibt die Anzahl an Semestern, die nach Studien- und Prüfungsordnung bis zum Abschluss eines Studiengangs regulär vorgesehen ist. Im Bachelor-Studium an der DHfPG sind es sieben Semester und im Master-Studium vier Semester. Die tatsächliche Studienzeit kann die Regelstudienzeit über- bzw. unterschreiten oder ihr entsprechen.
Rektorin
Die Rektorin der DHfPG hat die Richtlinienkompetenz in akademischen Angelegenheiten. Sie ist verantwortlich für Studium, Lehre, Forschung und Weiterbildung. Sie übt die Dienstaufsicht über die wissenschaftlichen Mitarbeiter und Professoren der Hochschule aus. Das Rektorat besteht aus der Rektorin und den Prorektoren. Das Rektorat leitet die Hochschule. Es entscheidet über die strategische Ausrichtung der Hochschule, sorgt zur Erfüllung der Aufgaben der Hochschule für das Zusammenwirken ihrer Organe und Mitglieder und unterrichtet die Organe. Auf sein Verlangen ist es über alle Angelegenheiten unverzüglich zu unterrichten. Es entscheidet in allen Angelegenheiten, die keinem anderen Organ zugewiesen sind.
Selbststudium
Das Selbststudium bezeichnet die selbstständige Wissenserarbeitung und -aneignung von Studieninhalten durch Lernmaterialien.
Semester
Ein Semester dauert sechs Monate. Ein Studienjahr besteht aus einem Winter- und einem Sommersemester.
Sprechstunde/n Prüfung/en
Die sogenannten Sprechstunden dienen der Vorbereitung von Prüfungen.
Studienordnung
Die Studienordnung bestimmt in Verbindung mit der Prüfungsordnung die Ziele, den Aufbau und den Ablauf des Studiums in den Bachelor- und Master-Studiengängen an der DHfPG. Das Nähere des jeweiligen Studiengangs regeln studiengangsspezifische Anlagen. Diese Ordnung dient der Information und Beratung von Studienbewerbern und Studierenden. Sie ergänzt die in der Prüfungsordnung getroffenen Regelungen und bildet den Rahmen für die Planung, Entwicklung und Durchführung der Studiengänge.
Die Studien- und Prüfungsordnung der DHfPG finden Sie als Download.
Studienvertrag
Der Studienvertrag regelt die Höhe der Studiengebühr, die in monatlichen Raten auszugleichen ist. Dieser wird zwischen der DHfPG und den Studierenden geschlossen. Im Bachelor-Studium übernehmen in der Regel die Ausbildungsbetriebe (siehe bei A) die steuerlich absetzbaren Studiengebühren in Höhe von 360 EUR pro Monat. Bachelor-Studierende schließen zusätzlich mit dem Unternehmen einen Ausbildungsvertrag ab.
Studienzentren
Die DHfPG hat insgesamt elf Studienzentren, also Niederlassungen, in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Hier werden u. a. die Präsenzphasen (siehe bei P) sowie Infoveranstaltungen angeboten. Alle Studienzentren der DHfPG sind hier aufgelistet.
Studyfinder
Der Studyfinder ist ein kostenfreies Angebot der DHfPG. Interessierte können mittels eines Fragenkatalogs individuelle Empfehlungen für ein Bachelor- sowie ein Master-Studium an der DHfPG erhalten. Auch Betriebe können mithilfe dieses Fragebogens herausfinden, welcher Bachelor-Studiengang der DHfPG zu ihrem Unternehmen passt.
Stundungsvereinbarung
Die Stundungsvereinbarung ermöglicht es Bachelor-Absolventen der DHfPG, die Studiengebühren für ein weiterführendes Master-Studium an der DHfPG erst nach dem Studienabschluss in monatlichen Raten zu entrichten. Es ist wählbar, ob monatlich 390 EUR (für die Dauer von 25 Monaten) bzw. 195 EUR (für die Dauer von 52 Monaten) abgezahlt werden. Eine vorzeitige, vollständige Zahlung ist ebenfalls jederzeit problemlos möglich.
Thesis (Bachelor/Master)
Die Bachelor- bzw. Master-Thesis ist die wissenschaftliche Arbeit zum Abschluss eines Bachelor- bzw. Master-Studiums; synonym zu Bachelor-/Master-Arbeit. An der DHfPG beträgt die Bearbeitungszeit der Bachelor-Thesis drei Monate (12 ECTS-Punkte) und die der Master-Thesis sechs Monate (18 ECTS-Punkte).
Transcript of records
Der Transcript of records ist ein Leistungsnachweis über u. a. die bisher belegten Module (siehe bei M), Prüfungsleistungen, Credit-Points (siehe bei C) und Noten.
Tutor
An der DHfPG stehen den Studierenden Tutoren bei inhaltlichen Fragen z. B. zu Lerninhalten, Prüfungen und Abschlussarbeiten und während ihres Studiums beratend zur Seite.
Vor-Ort-Veranstaltungen
Alle Veranstaltungen, die vor Ort in den Studienzentren der DHfPG stattfinden, werden als Vor-Ort-Veranstaltungen bezeichnet.
Wissenschaftsrat
Der Wissenschaftsrat ist das wichtigste wissenschaftspolitische Beratungsgremium in Deutschland. Er berät Bund und Länder bei Fragen zur inhaltlichen und strukturellen Entwicklung der Wissenschaft, der Forschung und des Hochschulbereichs. Der Wissenschaftsrat führt im Auftrag der Länder die Institutionelle Akkreditierung nichtstaatlicher Hochschulen durch. Dabei handelt es sich um ein Verfahren der Qualitätssicherung, das klären soll, ob eine nichtstaatliche Hochschule in der Lage ist, Leistungen in Forschung und Lehre zu erbringen, die anerkannten wissenschaftlichen Maßstäben entsprechen. 2008 wurde der DHfPG vom Wissenschaftsrat die Institutionelle Akkreditierung und staatliche Anerkennung ausgesprochen. Mit der in 2018 wiederholten und erfolgreichen Institutionellen Akkreditierung (über zehn Jahre) durch den Wissenschaftsrat wurde der DHfPG die unbefristete staatliche Anerkennung durch das zuständige Ministerium des Saarlandes erteilt.
Workload
Als Workload bezeichnet man den Arbeitsaufwand, den Studierende für Lehrveranstaltungen (siehe bei L) und im Bachelor-Studium für die betriebliche Ausbildungszeit aufbringen müssen. Beim Workload ist nicht nur die Unterrichtszeit, sondern auch das Selbststudium (siehe bei S), also die Vor- und Nachbereitung von Lehrveranstaltungen, mit eingerechnet.
Zentrale Prüfstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) - ANABIN
Die Zentrale Prüfstelle für ausländisches Bildungswesen (kurz: ZAB) ist die zentrale Stelle für die Bewertung ausländischer schulischer und beruflicher sowie Hochschulqualifikationen in Deutschland. ANABIN ist das dazugehörige Infoportal zu ausländischen Bildungsabschlüssen. Die Überprüfung von ausländischen Hochschulzugangsberechtigungen wird von der DHfPG über diese Stellen eingeleitet, wenn der jeweilige Bildungsabschluss nicht in den dortigen Listen aufgeführt ist.
Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU)
Die Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) ist die für die Länder zuständige Behörde im Sinne des Fernunterrichtschutzgesetzes (FernUSG). Sie entscheidet u. a. über die Zulassung von Fernunterrichts-Studiengängen. Alle Studiengänge der DHfPG sind von der ZFU zugelassen.
Zugangsvoraussetzung
Studienplatzsuchende müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um für einen Studiengang zugelassen zu werden. Die Zugangsvoraussetzungen für das Studium an der DHfPG finden Sie hier.
Zweitstudium
Das Zweitstudium wird nach einem bereits abgeschlossenen Studium begonnen. Absolventen von Bachelor-Studiengängen der DHfPG, wie dem B. A. Fitnessökonomie, können durch die Anerkennung von Modulen (siehe bei M) und Prüfungsleistungen des Erststudiums weitere Bachelor-Studiengänge an der DHfPG, z. B. den B. A. Ernährungsberatung, verkürzt studieren. Auch eine Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen eines externen Studiums können dazu führen, dass sich das Zweitstudium an der DHfPG verkürzt.