Zusätzlich zu Personen mit akademischen Abschlüssen im bewegungswissenschaftlichen Bereich können die Berufsgruppen Physiotherapeuten, staatlich anerkannte Sport- und Gymnastiklehrer und Sportlehrer im freien Beruf aufgrund ihrer Qualifikationen einen Antrag auf Zulassung zu den spezifischen Hochschulweiterbildungen bei der Deutschen Hochschule stellen.
Die Hochschulweiterbildungen entsprechen inhaltlich den spezifischen Studienschwerpunkten im Master-Studium Prävention und Gesundheitsmanagement, die in Kooperation mit dem Deutschen Verband für Gesundheitssport und Sporttherapie e. V. (DVGS) entwickelt wurden:
Sie absolvieren die Studienschwerpunkte des Master-Studiums nicht im Rahmen eines Master-Studiums sondern als berufsbegleitende Hochschulweiterbildungen.
Physiotherapeuten, staatlich anerkannte Sport- und Gymnastiklehrer und Sportlehrer im freien Beruf können zu den Hochschulweiterbildungen der Deutschen Hochschule zugelassen werden, wenn sie durch Vorlage von Zeugnissen oder auf eine andere Weise glaubhaft machen können, dass sie Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben haben, die eine solche Zulassung rechtfertigen.
Je nach Wahl der Hochschulweiterbildungen können folgende DVGS-Leistungen erreicht werden:
Hinweis:
Zum Führen der Berufsbezeichnung Sport- und Bewegungstherapeut DVGS fordert der DVGS mindestens 10 ECTS-Punkte Sportpraxis (körpereigene Erfahrung). Dies ist eine zwingende Zulassungsvoraussetzung seitens des DVGS. Fehlende ECTS-Punkte können über die DHfPG-Hochschulweiterbildung (HSW) „Sportpraxis für das Tätigkeitsfeld Sport- und Bewegungstherapie“ erworben werden.
Bei allen Fragen rund um die ECTS-Punkte kontaktieren Sie bitte das DHfPG-Studiensekretariat unter: Tel. +49 681 6855 150; E-Mail: info@dhfpg.de
Das DHfPG-Studiensekretariat berät Sie gern individuell: Tel. +49 681 6855 150
Die DVGS-Leistungen können durch eine Mitgliedschaft beim DVGS abgerufen werden. Für die DVGS-Berufsqualifikation ist eine Praktikumsbescheinigung über eine 6-monatige Tätigkeit in einer Einrichtung im rehabilitativen Kontext wie z. B. Rehabilitationseinrichtung, Physiotherapiepraxis oder Fitness-Studio mit Rehasportangeboten vorzulegen. Die Ausbildungszeit während des dualen Bachelor-Studiums oder eine Tätigkeit in einer entsprechenden Einrichtung während des Master-Studiums an der DHfPG kann angerechnet werden.
Allgemein Informationen zum DVGS finden Sie unter: www.dvgs.de
Als Inhaber einer indikationsspezifischen Fortbildungslizenz des DVGS (z. B. Sporttherapie bei Diabetes mellitus) erhalten Sie Zugriff auf verschiedene vom DVGS entwickelte und von der zentralen Prüfstelle für Prävention (ZPP) zertifizierte Präventionsprogramme nach § 20 SGB V (z. B. DVGS – Konzept „Sport und Bewegung bei Diabetes mellitus Typ 2“). Diese können dann unter Leitung des „Sport- und Bewegungstherapeuten DVGS“ in einer geeigneten Institution (z. B. Gesundheitsstudio) direkt umgesetzt werden. Kosten werden teilweise von den Kostenträgern übernommen.
Je nach Fortbildungslizenz können Sie im Einzelnen Zugriff auf folgende, von der ZPP zertifizierte DVGS-Kurskonzepte erhalten:
Wir bitten Sie, dazu auf das DHfPG-Studiensekretariat zuzugehen: Tel. +49 681 6855 150
Die Studienschwerpunkte/Hochschulweiterbildungen der DHfPG beinhalten die folgenden indikationsspezifischen Fortbildungslizenzen des DVGS, die zu abrechnungsfähigen Tätigkeiten berechtigen:
DVGS-Weiterbildungszertifikat „Sport- und Bewegungstherapeut DVGS Innere Erkrankungen“ mit den sechs DVGS-Fortbildungslizenzen
DVGS-Weiterbildungszertifikat „Sport- und Bewegungstherapeut DVGS Orthopädie/Rheumatologie/ Traumatologie“ mit den sechs DVGS-Fortbildungslizenzen und dem Qualifikationsnachweis MTT/KGG
DVGS-Weiterbildungszertifikat „Sport- und Bewegungstherapeut DVGS Onkologie“ mit der DVGS-Fortbildungslizenz:
DVGS-Weiterbildungszertifikat „Sport- und Bewegungstherapeut DVGS Neurologie“
In Abhängigkeit der gewählten Studienschwerpunkte/Hochschulweiterbildungen kann die Berufsbezeichnung „Sport- und Bewegungstherapeut DVGS“ erreicht werden, bestehend aus bis zu vier DVGS-Weiterbildungszertifikaten:
Eine Anmeldung zur Hochschulweiterbildung „Sportpraxis für das Tätigkeitsfeld Sport- und Bewegungstherapie“ ist jederzeit möglich. Da die Zahl der Plätze begrenzt ist, sollten Sie dies frühzeitig tun.
Eine Vorbereitung durch Fernunterricht ist nicht erforderlich. Eine Anmeldung ist auch kurzfristig möglich, sofern noch freie Plätze vorhanden sind.
Dies ist nicht erforderlich! Die Hochschulweiterbildung beinhaltet kein Fernstudium, sondern sportpraktische Eigenerfahrung in Form von Präsenzunterricht.
Die Module sollten im Optimalfall vor Aufnahme des Master-Studiums absolviert sein. Sollte dies nicht möglich sein, können die Module auch parallel zum Master-Studium absolviert werden.
Die DHfPG-Hochschulweiterbildung „Sportpraxis für das Tätigkeitsfeld Sport- und Bewegungstherapie“ wird als Komplettpaket bestehend aus drei Modulen mit jeweils vier Tagen Präsenzphase angeboten. Die Auswahl einzelner Module ist nicht möglich.
In der Hochschulweiterbildung „Sportpraxis für das Tätigkeitsfeld Sport- und Bewegungstherapie“ sammeln Sie eigene praktische Bewegungserfahrung und lernen diese im Sinne einer sportartübergreifenden Handlungs- und Vermittlungskompetenz einzusetzen. Dies ist für das Aufgabengebiet der Sport- und Bewegungstherapie von wichtiger Bedeutung.
Die DHfPG-Hochschulweiterbildung beinhaltet drei Module mit jeweils vier Tagen Präsenzphasen und kann an folgenden Studienzentren absolviert werden:
Düsseldorf, München, Saarbrücken und Stuttgart
Sollten Sie über mindestens vier, jedoch weniger als 10 ECTS-Punkte Sportpraxis verfügen, können Sie die fehlenden ECTS-Punkte über die DHfPG-Hochschulweiterbildung „Sportpraxis für das Tätigkeitsfeld Sport- und Bewegungstherapie“ ergänzen. Damit erfüllen Sie die Zulassungskriterien des DVGS.
Sollten Sie weniger als vier ETCS-Punkte Sportpraxis erworben haben, kontaktieren Sie bitte das DHfPG-Studiensekretariat: Tel. +49 681 6855 150
Das DHfPG-Studiensekretariat berät Sie gerne persönlich: Tel. +49 681 6855 150
Die Bachelor-Studiengänge der DHfPG beinhalten Credit ECTS-Punkte im bewegungswissenschaftlichen in unterschiedlichen Umfängen. Bei den Bachelor-Studiengängen Fitnessökonomie, Fitnesstraining und Gesundheitsmanagement erkennt der DVGS jeweils fünf ECTS-Punkte Sportpraxis (körpereigene Erfahrung) an.
Bei anderen Studienabschlüssen kontaktieren Sie bitte das DHfPG-Studiensekretariat: Tel. +49 681 6855 150
ECTS-Punkte sind Leistungspunkte nach dem ECTS-System. Sie geben Auskunft über die durchschnittliche Arbeitsbelastung (Workload) für eine Studien- und Prüfungsleistung.
Zum Führen der Berufsbezeichnung Sport- und Bewegungstherapeut DVGS fordert der DVGS mindestens 10 ECTS-Punkte Sportpraxis (körpereigene Erfahrung).
Die DHfPG-Hochschulweiterbildung richtet sich somit an alle, die in ihrem Studium nicht mindestens 10 ETCS-Punkte Sportpraxis (körpereigene Erfahrung) erworben haben.
Bei den DHfPG-Studiengängen Bachelor of Arts Fitnessökonomie, Fitnesstraining und Gesundheitsmanagement erkennt der DVGS jeweils fünf ECTS-Punkte Sportpraxis (körpereigene Erfahrung) an. Die fehlenden ECTS-Punkte können über die DHfPG-Hochschulweiterbildung „Sportpraxis für das Tätigkeitsfeld Sport- und Bewegungstherapie“ erworben werden.
Verfügen Sie über einen DHfPG-Bachelor-Abschluss Ernährungsberatung, Sportökonomie oder einen anderen Studienabschluss, nehmen Sie für eine individuelle Beratung Kontakt mit dem Studiensekretariat der DHfPG auf.
Die DHfPG-Hochschulweiterbildung „Sportpraxis für das Tätigkeitsfeld Sport- und Bewegungstherapie“ sollte im Optimalfall vor Aufnahme des Master-Studiums absolviert werden. Sollte dies nicht möglich sein, können die Module auch parallel zum Master-Studium absolviert werden.
Für weiterführende Informationen wenden Sie sich bitte an das Studiensekretariat: Tel. +49 681 6855 150
Im Curriculum des DVGS ist definiert, dass mindestens 10 ECTS-Punkte an Sportpraxis (körpereigene Erfahrung) nachzuweisen sind, um Sport- und Bewegungstherapeut DVGS werden zu können.
Sollten Sie in Ihrem bisherigen Studium mindestens vier, aber weniger als 10 ECTS-Punkte Sportpraxis erworben haben, können Sie die fehlenden ECTS-Punkte über die DHfPG-Hochschulweiterbildung „Sportpraxis für das Tätigkeitsfeld Sport- und Bewegungstherapie" ergänzen. Damit erfüllen Sie die Zulassungskriterien für die Berufsqualifikation Sport- und Bewegungstherapeut DVGS.
Ja, dies ist möglich! Sie wählen zwei Studienschwerpunkte und absolvieren den dritten Schwerpunkt als zusätzliche kostenpflichtige Hochschulweiterbildung. Damit erreichen Sie die Berufsqualifikation Sport- und Bewegungstherapeut DVGS sowie alle vier möglichen DVGS-Weiterbildungszertifikate:
Für weiterführende Informationen wenden Sie sich bitte an das Studiensekretariat: Tel. +49 681 6855 150
Ja, dies ist möglich! Sie wählen zwei Studienschwerpunkte und absolvieren den dritten Schwerpunkt als zusätzliche kostenpflichtige Hochschulweiterbildung.
Für weiterführende Informationen wenden Sie sich bitte an das Studiensekretariat: Tel. +49 681 6855 150
Mindestens ein Studienschwerpunkt muss im Bereich Sport- und Bewegungstherapie liegen, um zusätzlich die Berufsbezeichnung Sport- und Bewegungstherapeut DVGS führen zu können.
Abhängig von den gewählten Studienschwerpunkten können beim DVGS bis zu 4 DVGS-Weiterbildungszertifikaten erlangt werden:
Für DHfPG-Master-Studierende im Studiengang Sportökonomie oder MBA Sport/-Gesundheitsmanagement sind die DVGS-Leistungen auch erreichbar. Die Studienschwerpunkte „Sport- und Bewegungstherapie Innere Erkrankungen“, „Sport- und Bewegungstherapie Orthopädie/Rheumatologie/Traumatologie“ und „Sport- und Bewegungstherapie Onkologie“ können hierbei als Hochschulweiterbildungen absolviert werden.
Der DVGS fordert zum Führen der Berufsbezeichnung Sport- und Bewegungstherapeut DVGS ergänzend mindestens 10 ECTS-Punkte Sportpraxis. Sofern im Studium weniger als 10 ECTS-Punkte Sportpraxis erworben wurden, können die fehlenden ECTS-Punkte über die DHfPG-Hochschulweiterbildung „Sportpraxis für das Tätigkeitsfeld Sport- und Bewegungstherapie“ ergänzt werden.
Das DHfPG-Studiensekretariat berät Sie gern individuell: Tel. +49 681 6855 150
Zusätzlich zu Personen mit akademischen Abschlüssen im bewegungswissenschaftlichen Bereich können die Berufsgruppen Physiotherapeuten, staatlich anerkannte Sport- und Gymnastiklehrer und Sportlehrer im freien Beruf aufgrund ihrer Qualifikationen einen Antrag auf Zulassung zu den spezifischen Hochschulweiterbildungen bei der Deutschen Hochschule stellen.
Die Hochschulweiterbildungen entsprechen inhaltlich den spezifischen Studienschwerpunkten im Master-Studium Prävention und Gesundheitsmanagement, die in Kooperation mit dem Deutschen Verband für Gesundheitssport und Sporttherapie e. V. (DVGS) entwickelt wurden:
Sie absolvieren die Studienschwerpunkte des Master-Studiums nicht im Rahmen eines Master-Studiums sondern als berufsbegleitende Hochschulweiterbildungen.
Physiotherapeuten, staatlich anerkannte Sport- und Gymnastiklehrer und Sportlehrer im freien Beruf können zu den Hochschulweiterbildungen der Deutschen Hochschule zugelassen werden, wenn sie durch Vorlage von Zeugnissen oder auf eine andere Weise glaubhaft machen können, dass sie Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben haben, die eine solche Zulassung rechtfertigen.
Je nach Wahl der Hochschulweiterbildungen können folgende DVGS-Leistungen erreicht werden:
Hinweis:
Zum Führen der Berufsbezeichnung Sport- und Bewegungstherapeut DVGS fordert der DVGS mindestens 10 ECTS-Punkte Sportpraxis (körpereigene Erfahrung). Dies ist eine zwingende Zulassungsvoraussetzung seitens des DVGS. Fehlende ECTS-Punkte können über die DHfPG-Hochschulweiterbildung (HSW) „Sportpraxis für das Tätigkeitsfeld Sport- und Bewegungstherapie“ erworben werden.
Bei allen Fragen rund um die ECTS-Punkte kontaktieren Sie bitte das DHfPG-Studiensekretariat unter: Tel. +49 681 6855 150; E-Mail: info@dhfpg.de
Für DHfPG-Master-Absolventen Prävention und Gesundheitsmanagement sind die DVGS-Leistungen auch erreichbar. Die Studienschwerpunkte „Sport- und Bewegungstherapie Innere Erkrankungen“, „Sport- und Bewegungstherapie Orthopädie/Rheumatologie/Traumatologie“ und „Sport- und Bewegungstherapie Onkologie“ können hierbei als Hochschulweiterbildungen absolviert werden.
Der DVGS fordert zum Führen der Berufsbezeichnung „Sport- und Bewegungstherapeut DVGS“ ergänzend mindestens 10 ECTS-Punkte Sportpraxis. Sofern im Studium weniger als 10 ECTS-Punkte Sportpraxis erworben wurden, können die fehlenden ECTS-Punkte über die DHfPG-Hochschulweiterbildung „Sportpraxis für das Tätigkeitsfeld Sport- und Bewegungstherapie“ ergänzt werden.
Das DHfPG-Studiensekretariat berät Sie gern individuell: Tel. +49 681 6855 150
Es gelten die gleichen Zugangsvoraussetzungen zum Master-Studiengang Prävention und Gesundheitsmanagement wie für Absolventen der DHfPG.
Grundlage für den Erwerb des Masters plus zusätzliche Berufsqualifikation Sport- und Bewegungstherapeut DVGS sind die in Kooperation mit dem DVGS angebotenen Studienschwerpunkte „Sport- und Bewegungstherapie Innere Erkrankungen“, „Sport- und Bewegungstherapie Orthopädie/Rheumatologie/Traumatologie“ und „Sport- und Bewegungstherapie Onkologie“. Aus diesen drei Studienschwerpunkten wählen Studierende mindestens einen aus. Alternativ können die neuen Studienschwerpunkte auch als zusätzliche Hochschulweiterbildungen absolviert werden.
Zum Führen der Berufsbezeichnung Sport- und Bewegungstherapeut DVGS fordert der DVGS ergänzend mindestens 10 ECTS-Punkte Sportpraxis (körpereigene Erfahrung). Dies ist eine zwingende Zulassungsvoraussetzung seitens des DVGS. Nicht alle bewegungswissenschaftlichen Studiengänge erfüllen diese Voraussetzung. Zur Abstimmung, ob und wie viele ECTS-Punkte Sportpraxis Sie in Ihrem Erststudium erworben haben, sprechen Sie uns bitte an: Tel. +49 681 6855 150.
Die DHfPG-Hochschulweiterbildung „Sportpraxis für das Tätigkeitsfeld Sport- und Bewegungstherapie“ sollte im Optimalfall vor Aufnahme des Master-Studiums absolviert werden. Sollte dies nicht möglich sein, können die Module auch parallel zum Master-Studium absolviert werden.
Das DHfPG-Studiensekretariat berät Sie gern persönlich: Tel. +49 681 6855 150.
Grundlage für den Erwerb des Masters plus zusätzliche Berufsqualifikation Sport- und Bewegungstherapeut DVGS sind die in Kooperation mit dem DVGS angebotenen Studienschwerpunkte „Sport- und Bewegungstherapie Innere Erkrankungen“, „Sport- und Bewegungstherapie Orthopädie/Rheumatologie/Traumatologie“ und „Sport- und Bewegungstherapie Onkologie“. Aus diesen drei neuen Studienschwerpunkten wählen Studierende mindestens einen aus.
Alternativ können die neuen Studienschwerpunkte auch als zusätzliche Hochschulweiterbildung absolviert werden.
Zum Führen der Berufsbezeichnung „Sport- und Bewegungstherapeut DVGS“ fordert der DVGS ergänzend mindestens 10 ECTS-Punkte Sportpraxis (körpereigene Erfahrung).
Bei den DHfPG-Studiengängen Bachelor of Arts Fitnessökonomie, Fitnesstraining und Gesundheitsmanagement erkennt der DVGS jeweils fünf ECTS-Punkte Sportpraxis (körpereigene Erfahrung) an. Die fehlenden ECTS-Punkte können über die DHfPG-Hochschulweiterbildung „Sportpraxis für das Tätigkeitsfeld Sport- und Bewegungstherapie“ erworben werden.
Verfügen Sie über einen DHfPG-Bachelor-Abschluss Ernährungsberatung, Sportökonomie oder einen anderen Studienabschluss, nehmen Sie für eine individuelle Beratung Kontakt mit dem Studiensekretariat der DHfPG auf.
Die Hochschulweiterbildung „Sportpraxis für das Tätigkeitsfeld Sport- und Bewegungstherapie“ sollte im Optimalfall vor Aufnahme des Master-Studiums absolviert werden. Sollte dies nicht möglich sein, können die Module auch parallel zum Master-Studium absolviert werden.
Das DHfPG-Studiensekretariat berät Sie gern persönlich: Tel +49 681 6855 150
Mit Ihrem Bachelor-Abschluss der DHfPG erfüllen Sie die Zugangsvoraussetzungen zum Master-Studiengang Prävention und Gesundheitsmanagement.
Grundlage für den Erwerb des Masters plus zusätzliche Berufsqualifikation Sport- und Bewegungstherapeut DVGS sind die in Kooperation mit dem DVGS angebotenen Studienschwerpunkte „Sport- und Bewegungstherapie Innere Erkrankungen“, „Sport- und Bewegungstherapie Orthopädie/Rheumatologie/Traumatologie“ und „Sport- und Bewegungstherapie Onkologie“. Aus diesen drei Studienschwerpunkten wählen Studierende mindestens einen aus. Alternativ können die Studienschwerpunkte auch als zusätzliche Hochschulweiterbildung absolviert werden.
Zum Führen der Berufsbezeichnung Sport- und Bewegungstherapeut DVGS fordert der DVGS ergänzend mindestens 10 ECTS-Punkte Sportpraxis (körpereigene Erfahrung).
Bei den DHfPG-Studiengängen Bachelor of Arts Fitnessökonomie, Fitnesstraining und Gesundheitsmanagement erkennt der DVGS jeweils fünf ECTS-Punkte Sportpraxis (körpereigene Erfahrung) an. Die fehlenden ECTS-Punkte können über die DHfPG-Hochschulweiterbildung „Sportpraxis für das Tätigkeitsfeld Sport- und Bewegungstherapie“ erworben werden.
Beenden Sie Ihr Studium mit einem DHfPG-Bachelor-Abschluss Ernährungsberatung, Sportökonomie oder mit einem anderen Studienabschluss, nehmen Sie bitte für eine individuelle Beratung Kontakt mit dem Studiensekretariat der DHfPG auf.
Die DHfPG-Hochschulweiterbildung „Sportpraxis für das Tätigkeitsfeld Sport- und Bewegungstherapie“ sollte im Optimalfall vor Aufnahme des Master-Studiums absolviert werden. Sollte dies nicht möglich sein, können die Module auch parallel zum Master-Studium absolviert werden.
Das DHfPG-Studiensekretariat berät Sie gern persönlich: Tel. +49 681 6855 150
Die DHfPG bietet drei Studienschwerpunkte an:
Abhängig von den gewählten Studienschwerpunkten während des Master-Studiums kann bei Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen des DVGS die Berufsqualifikation Sport- und Bewegungstherapeut DVGS erreicht werden, bestehend aus bis zu 4 DVGS-Weiterbildungszertifikaten und bis zu 12 DVGS-Fortbildungslizenzen:
Sporttherapeuten sind keine Heilmittelerbringer wie z. B. Ärzte oder Physiotherapeuten. Damit die Leistung eines Sporttherapeuten abgerechnet werden kann, ist die Berufsbezeichnung Sport- und Bewegungstherapeut DVGS Voraussetzung. Diese ist von den Sozialversicherungsträgern anerkannt.
Leistungen eines Sporttherapeuten im Rahmen einer ambulanten oder stationären medizinischen Rehabilitation können mit den Kostenträgern abgerechnet werden.
Personen mit dieser Berufsqualifikation sind somit als therapeutisches Personal anerkannt.
Der Abschluss Master of Arts Prävention und Gesundheitsmanagement der DHfPG gewährleistet in den gewählten Schwerpunktbereichen ein hohes fachliches und wissenschaftliches Niveau. Der Abschluss ist berufsqualifizierend und ermöglicht darüber hinaus eine weiterführende akademische Karriere durch Promotion.
Drei der zur Auswahl stehenden Studienschwerpunkte werden in Kooperation mit dem Deutschen Verband für Gesundheitssport und Sporttherapie e. V. (DVGS) angeboten. Mit der Wahl dieser Studienschwerpunkte können Absolventen bei Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen des DVGS zusätzlich zum Master-Abschluss bei der DHfPG die Berufsqualifikation Sport- und Bewegungstherapeut DVGS beim DVGS erhalten.
Mit der Berufsqualifikation Sport- und Bewegungstherapeut DVGS erfüllen Sie die Zulassungskriterien für abrechnungsfähige Tätigkeiten in ambulanten medizinischen und stationären Rehabilitationseinrichtungen und erhalten DVGS-Weiterbildungszertifikate sowie DVGS-Fortbildungslizenzen zur Abrechnung von Präventions- und Rehabilitationsleistungen mit den Kostenträgern. Sie sind als therapeutisches Personal anerkannt.