An der Deutschen Hochschule für Prävention und Gesundheitsmanagement wird auf Art und Schwere einer Behinderung Rücksicht genommen. Ein Antrag auf Nachteilsausgleich können alle Studierenden stellen, die durch eine längerfristige gesundheitliche Beeinträchtigung in ihrem Studium eingeschränkt sind. Hierzu zählen neben einer anerkannten Schwerbehinderung auch chronische und psychische Erkrankungen.
WICHTIG: Ein formloser Antrag muss frühzeitig, z. B. vor Beginn des Studiums oder des Prüfungsverfahrens eines Studienmoduls, bzw. unmittelbar nach dem Auftreten der Einschränkung im Studiensekretariat eingereicht werden. Sobald eine Prüfung absolviert und nicht bestanden oder ein schlechtes Ergebnis erzielt wurde, kann im Nachgang für diese Prüfung kein Antrag gestellt werden. Wenn nach der Anmeldung festgestellt wird, dass die bestehenden Studienmaterialien und -bedingungen nicht dem Anspruch eines vergleichbaren Ausgleichs und der Sicherstellung der Chancengleichheit gerecht werden können, kann nachträglich kein Antrag gestellt werden und es besteht die Möglichkeit, dass die Verträge aufgelöst werden müssen.
Deutsche Hochschule für Prävention
und Gesundheitsmanagement
z. H. Studiensekretariat
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66123 Saarbrücken
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Ein Nachteilsausgleich ist eine „angemessene Vorkehrung“, wie sie von der UN-Behindertenrechtskonvention (§24 Abs. 5 UN-BRK) im Bildungsbereich vorgesehen ist. Es geht um die Sicherstellung der chancengleichen Teilhabe im Studium und Vermeidung von Diskriminierungen. Ein Nachteilsausgleich soll vorhandene Einschränkungen und Nachteile aufgrund von Behinderung oder chronischer Krankheit ausgleichen. Das bedeutet bei Studien- oder Prüfungsleistungen keine Vergünstigungen, Erleichterungen oder Vorteile, sondern ein Kompensieren des Nachteils.
Die Anträge auf Nachteilsausgleich werden individuell geprüft und bei Annahme des Antrages dem Einzelfall angepasst. Sie haben keinen Anspruch auf eine spezifische Form der Ausgestaltung. Entscheidend ist, wie sich die Einschränkung auf das Studium auswirkt. Der Prüfungsausschuss der Deutschen Hochschule besitzt einen Ermessensspielraum bei der Entscheidung.
Der Nachteilsausgleich bezieht sich auf die Studienorganisation an der Hochschule. Bei den dualen Bachelor-Studiengängen werden die Situation und die Inhalte des Antrages im Ausbildungsbetrieb in die Beurteilung einbezogen und mit dem Ansprechpartner im Unternehmen abgestimmt.
Gerne berät das Studiensekretariat der Deutschen Hochschule und unterstützt Sie bei der Antragsstellung.
In dem formlosen Antrag ist es wichtig, nachvollziehbar darzustellen, worin der Zusammenhang zwischen gesundheitlicher Beeinträchtigung und der Studienerschwernis besteht und wie diese Erschwernis ausgeglichen werden kann.
Die geltend gemachten Nachteile und die gewünschten nachteilsausgleichenden Maßnahmen werden ausführlich beschrieben. Dem Antrag sind aussagekräftige Belege beizulegen, sodass der Antrag nachvollziehbar ist. Beigelegt werden kann z. B. ein fach- oder amtsärztliches Attest, ein psychologisches Gutachten oder eine Kopie des Schwerbehindertenausweises.