Statt eines mehrtägigen Ausbilderlehrgangs und einer kostenpflichtigen Prüfung ist es für Bachelor-Absolventinnen und -Absolventen der Deutschen Hochschule für Prävention und Gesundheitsmanagement (DHfPG) im Rahmen des Studiums möglich, den Nachweis der arbeitspädagogischen Voraussetzungen durch ein (freiwilliges) Lernmodul, das mit einer 90-minütigen digitalen Klausur endet, zu erhalten.
Bereits während des letzten Studienjahres können Studierende ergänzend zu den obligatorischen Vorlesungen das Lernmodul und die digitale Klausur absolvieren. Mit dem Bestehen der Klausur und dem erfolgreichen Studienabschluss können sie die vorgenannte IHK-Bescheinigung der Ausbildereignung über die DHfPG beantragen.
Mit dieser Bescheinigung wird nachgewiesen, dass die erforderlichen berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse und Fertigkeiten vorliegen, um im dualen Ausbildungssystem als Ausbilder/-in tätig sein zu dürfen.
DHfPG-Studierende sparen Zeit und Geld
Das Lernmodul sowie die abschließende Klausur wurden von der IHK Saarland und der DHfPG gemeinsam entwickelt. Im Lernmodul sind alle relevanten Inhalte zur Prüfungsvorbereitung enthalten. Die Bearbeitung nimmt etwa 120 Minuten in Anspruch, die anschließende digitale Klausur 90 Minuten. Die Studierenden werden im letzten Studienjahr zu dem Lernmodul in ILIAS freigeschaltet. Die Klausur ist erst auf dem Persönlichen Schreibtisch in ILIAS sichtbar, wenn das Lernmodul erfolgreich absolviert wurde. Das Lernmodul kann jederzeit unterbrochen und wieder fortgesetzt werden, der Bearbeitungsstand wird in ILIAS gespeichert.
Sobald die digitale Klausur bestanden wurde und die Bachelor-Urkunde vorliegt, senden Studierende eine formlose E-Mail mit ihrer aktuellen Wohnadresse an das Studiensekretariat (info@dhfpg.de). Die Anträge werden gesammelt der IHK Saarland übergeben. Den Nachweis über die Befreiung von der AEVO (Ausbildereignungsverordnung) erhalten die Studierenden anschließend direkt von der IHK Saarland.
Die Bescheinigung wird in der Regel von den IHKs als Nachweis für die notwendigen berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse im Rahmen der Ausbildung anerkannt.
Um als Ausbilder/-in in einem dualen Ausbildungsberuf tätig werden zu können, sind der zuständigen Kammer dann nur noch die beruflichen Kenntnisse und Fertigkeiten in dem jeweiligen Ausbildungsberuf durch entsprechende Abschlüsse nachzuweisen.
Weitere Informationen erhalten Sie vom Studiensekretariat der DHfPG unter: +49 681 6855 150