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Frequently Asked Questions

Hier finden Sie viele Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um das Studium an der Deutschen Hochschule für Prävention und Gesundheitsmanagement (DHfPG).

Melden Sie sich bei Fragen gern unter +49 681 6855 580 oder career-service@dhfpg.de

 

 

Gibt es eine Anwesenheitspflicht bei den Lehrveranstaltungen?

Ja. Bei jedem gewählten Studienformat (Vor-Ort-Präsenzphase, Livestream-Format hybrid, Livestream-Format online, digitale Unterrichtsphase), besteht die Pflicht die Lehrveranstaltung vollständig zu besuchen, daran teilzunehmen bzw. digital zu absolvieren. 

Kann ich wählen, ob ich die Lehrveranstaltung an einem der Studienzentren oder digital absolviere?

Ja, die Wahlmöglichkeit besteht während des gesamten Studiums und es kann bei jeder Lehrveranstaltung neu gewählt werden. Welche Auswahl an Studienformaten für das jeweilige Studienmodul zur Verfügung steht, ist auf der Lernplattform ILIAS dargestellt. Bachelor-Studierende nehmen an den Lehrveranstaltungen grundsätzlich vor Ort an einem der elf Studienzentren in Deutschland, Österreich oder der Schweiz beim Kooperationspartner der DHfPG, der SAFS Hochschule, teil. Sofern eine Einwilligung des Ausbildungsbetriebes vorliegt, können vereinzelte Lehrveranstaltungen auch in einer der beiden synchronen Livestream-Formate (hybrid oder online) durchlaufen werden. Auf begründeten Antrag besteht zudem die Möglichkeit, die Lehrveranstaltungen als rein digitale Unterrichtsphasen on demand zu absolvieren.

Das Studiensystem ist durch die freie Zeiteinteilung während des Fernstudiums sehr flexibel. Die Studierenden bestimmen selbst, wann, wo und wie lange sie lernen.

Master-Studierende der DHfPG haben generell die Wahl zwischen vier Formaten zur Absolvierung von Lehrveranstaltungen. Dabei können sie für jedes Pflichtmodul grundsätzlich wählen, ob sie die Lehrveranstaltung an den Studienzentren vor Ort, in einem der beiden synchronen Livestream-Formate oder rein digital on demand absolvieren möchten.

Kann ich jetzt mit meinem Studium beginnen und später bezahlen?

Ja, bei einem Master-Studium ist das für DHfPG-Absolventen/innen möglich.

Wenn Sie Ihren Bachelor-Abschluss an der DHfPG gemacht haben, können Sie direkt mit dem Master-Studium beginnen und bezahlen die Studiengebühren in monatlichen Raten erst nach Abschluss Ihres Studiums. Diese Finanzierungsmöglichkeit wird direkt von der DHfPG zur Verfügung gestellt, was die Abwicklung einfach macht.

Alle Infos zur angebotenen Vorfinanzierung finden Sie hier.

Bei den dualen Bachelor-Studiengängen übernehmen in der Regel die Betriebe, in denen die Studierenden arbeiten, die Studiengebühren.

Können innerhalb der Abschlussarbeit der Bachelor-Studiengänge auch Themenstellungen aus dem Betrieb bearbeitet werden?

Ja, das ist möglich und sinnvoll. Die Studierenden können von der DHfPG vorbereitete Themen einreichen oder einen Themenvorschlag selbst erstellen. In Abstimmung mit dem Betrieb kann eine Thematik gewählt werden, die für beide interessant ist.

Was ist eine Bachelor-, Master-Thesis?

Am Ende des Studiums an der DHfPG wird eine wissenschaftliche Arbeit, die so genannte Bachelor- oder Master-Thesis angefertigt. Mit dem Erstellen der Abschlussarbeit erbringen die Studierenden den Nachweis, dass sie

  • selbstständig eine praxisbezogene Aufgabenstellung auf der Grundlage und unter Anwendung verschiedener wissenschaftlicher Methoden und Hilfsmittel
  • sachgerecht in einem begrenzten Arbeitszeitraum bearbeiten sowie
  • das Vorgehen und die erreichten Ergebnisse sowohl gut strukturiert als auch in einer ansprechenden sprachlichen Form darlegen können.

Können DHfPG-Studierende Lizenzen des Schwesterunternehmens, der BSA-Akademie, vergünstigt erwerben und werden dabei auch Inhalte des Studiums anerkannt?

Der Abschluss BSA-institutsinterner Prüfungen ist möglich. Ja, wenn Studierende die erforderlichen Studieninhalte nachweisen, können Lizenzen nach Antragsstellung anerkannt und ausgestellt werden. Die Studierenden können aus dem Inhalt der Antragsformulare entnehmen, welche Lizenzen anerkannt werden können und welche zusätzlichen BSA-Prüfungen eventuell noch abgelegt werden müssen, um eine Lizenz zu erwerben.
Die Studierenden und Absolventen/innen der DHfPG erhalten bei der Buchung von BSA-Lehrgängen eine Ermäßigung von 20 %. 

Kann man von der DHfPG an eine andere Hochschule (z. B. Universität) wechseln und können Leistungen dort angerechnet werden?

Ob andere Hochschulen die Leistungen, die an der DHfPG abgelegt wurden anrechnen, liegt in der Entscheidung der jeweiligen Hochschule. Der Rahmen für eine Anrechnung, das ECTS-System, ist gegeben.

Ist der Studierendenausweis kostenpflichtig?

Nein, der Studierendenausweis wird auf Wunsch ausgestellt und ist einmalig in der Studiengebühr inkludiert. Was zur Vollständigkeit der Anmeldung benötigt wird, ist in der Checkliste aufgeführt: Checkliste

Was ist, wenn der Betrieb und der Studierende den Ausbildungsvertrag eines Bachelor-Studiums aufheben? Hat der Studierende dann Anspruch auf Arbeitslosengeld?

Wird die Aufhebung des Ausbildungsvertrages vollzogen, besteht aufgrund der sozialversicherungspflichtigen Anstellung im Rahmen des Ausbildungsvertrages Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Können auch Leistungssportler und Berufssportler (z. B. aus Sportfördergruppen der Olympiastützpunkte oder dem Profisport) das Studium an der Deutschen Hochschule aufnehmen?

Ja, natürlich. Die Studien- und Prüfungsordnung regelt, dass der Studienverlauf von Leistungs- und Berufssportler bzw. Spitzensportlern auf Anfrage an den besonderen Bedürfnissen ausgerichtet wird. Die Zulassungskriterien zum Studium sind identisch mit denen für andere Interessierte.

Welche Frist ist für die Rückzahlung von BAföG einzuhalten?

Wann eine Rückzahlung des BAföG erfolgt, wird von jedem Studierenden individuell mit dem Amt für Ausbildungsförderung verhandelt.

Kann BAföG beantragt werden und wo wird BAföG beantragt?

Für die Bearbeitung von Förderungsanträgen nach BAföG wenden Sie sich bitte an das Amt für Ausbildungsförderung in Saarbrücken, Studentenwerk Saarland, unter der Telefonnummer +49 681 302-4992, www.studentenwerk-saarland.de. Für alle Studierende der Hochschule ist das Amt in Saarbrücken zuständig, da der Sitz der Zentrale im Saarland ist. Alle Studiengänge der Hochschule sind förderungsfähig, die Bachelor-Studiengänge mit einem Ausbildungsvertrag.

In ILIAS finden Sie FAQ, die Sie beim Beantragen Ihrer BAföG-Förderung unterstützen.

Kann die Studiengebühr vom Berufsförderungsdienst der Bundeswehr (BFD) übernommen werden?

Ja, eine Übernahme der Studiengebühr durch den BFD ist möglich, da für die Studiengänge eine ZFU-Nummer vorliegt. In diesen Fällen wird die Studiengebühr über die Studierenden abgebucht. Sie verrechnen die gebuchten Beträge dann mit dem BFD.

Warum ist die Studiengebühr auch zu entrichten, wenn keine Lehrveranstaltungen stattfinden?

Der Gesamtbetrag der Studiengebühr für das Studium wird gleichmäßig mit einer Ratenzahlung über die gesamte Studiendauer verteilt. Daraus ergeben sich die monatlichen Zahlungen und die Erklärung, dass die Raten unabhängig von Lehrveranstaltungsterminen zu leisten sind.

Wer übernimmt die Kosten für Fahrten, eventuell notwendige Übernachtungen und die Verpflegung während der Vor-Ort-Präsenzphasen an den Studienzentren?

Zunächst übernehmen die Studierenden diese Kosten, eventuell auch der Betrieb der Bachelor- Studierenden, wenn dies vorher vereinbart wurde.

Wer bezahlt die Studiengebühren?

Die Bezahlung der Studiengebühr wird über den Studienvertrag geregelt. Dieser wird zwischen der DHfPG und den Studierenden geschlossen. Im Bachelor-Studium übernehmen in der Regel die Ausbildungsbetriebe die steuerlich voll absetzbaren Studiengebühren in Höhe von 360,- Euro pro Monat.

Kann weiterhin Kindergeld bezogen werden?

Prinzipiell können Eltern der Studierenden bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres Kindergeld beantragen. Die finale Entscheidung fällt die Familienkasse (weitere Informationen unter: https://www.kindergeld.org/).

Wie hoch ist der Verdienst, die Ausbildungsvergütung eines Bachelor-Studierenden?

Aktuell gibt es noch keine rechtlichen Vorschriften bezüglich eines Gehaltes bzw. einer Ausbildungsvergütung. Die Ausbildungsvergütung liegt durchschnittlich mit einer 32 - 35 Stunden-Woche bei 590,- bis 790,- Euro monatlich, ansteigend vom ersten bis zum letzten Studienjahr, zuzüglich der Lohnnebenkosten und exkl. der Studiengebühr.

Ist für das Bachelor-Studium an der DHfPG ein Ausbildungsverhältnis Voraussetzung?

Ja, ein Ausbildungsverhältnis mit mehr als 20 Stunden pro Woche ist notwendig. Eine wöchentliche Arbeitszeit zw. 32 – 35 Stunden ist zu empfehlen. Es ist auch eine feste oder freiberufliche Vereinbarung möglich. Hierbei ist allerdings nachzuweisen, dass die Studierenden mehr als 20 Stunden in einem Betrieb tätig sind. Für das Master-Studium an der DHfPG ist kein Ausbildungsverhältnis notwendig.

Welche Verpflichtungen gehen die Studierenden ein?

Die Studierenden schließen mit der DHfPG einen Studienvertrag ab. Bachelor-Studierende schließen außerdem mit dem Unternehmen einen Ausbildungsvertrag ab.

Werden bei ausländischen Bewerbungen auch „beruflich besonders qualifizierte Personen“ zugelassen?

Ob dies möglich ist, wird individuell mit dem Career Service der DHfPG geklärt.

Werden ausländische Schulabschlüsse (z. B. aus Österreich) für eine Studienaufnahme anerkannt? Wer prüft und genehmigt die Voraussetzungen?

Ja, sobald der ausländische Abschluss den Zulassungsbedingungen entspricht, wird er anerkannt. Geprüft wird es von der zentralen Stelle für ausländische Bildungsabschlüsse (ZAB).

Wie werden Studierende eines Bachelor-Studienganges im Betrieb angemeldet und haben sie einen Studierendenstatus?

Die Studierenden werden als Auszubildende angemeldet und bei der Krankenkasse über den Betrieb gemeldet. Somit sind sie sozialversicherungspflichtig. Sie haben keinen Studierendenstatus bezüglich der Steuern oder ähnlichem, jedoch besitzen sie einen Studierendenstatus, der sich auf andere mögliche Vergünstigungen, wie z. B. Kino oder öffentliche Verkehrsmittel bezieht. Die Studierenden erhalten hierfür einen Studierendenausweis.

Vermittelt die DHfPG den suchenden Bewerbern für Bachelor-Studiengänge Ausbildungsbetriebe?

Ja, Studierende können sich bei der DHfPG direkt bewerben, zusätzlich unterstützt die DHfPG die Vermittlung eines Betriebes über die kostenfreie Jobbörse www.aufstiegsjobs.de, damit Studieninteressierte sich selbstständig bei einem möglichen Ausbildungsbetrieb bewerben können.

Was ist das European Credit Transfer System (ECTS)?

Das europäische System zur Anrechnung, Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen ist ein auf die Studierenden ausgerichtetes System. Basis ist das Arbeitspensum, das die Studierenden absolvieren müssen, um die Ziele eines Lernprogramms zu erreichen – Ziele, die vorzugsweise in Form von Lernergebnissen und zu erwerbenden Kompetenzen festgelegt sind. 

Können andere Leistungen (z. B. Studiengänge an anderen Hochschulen, Lizenzen/Lehrgänge anderer Institutionen) bei der Studienaufnahme angerechnet werden?

Studien- und Prüfungsleistungen werden angerechnet, sofern ihre Gleichwertigkeit nachgewiesen ist. Den Referenzrahmen für Bachelor-Studiengänge bilden hierfür die Vereinbarungen zum ECTS-System. Für die Anrechnung von erbrachten Leistungen sind Anträge zusammen mit den erforderlichen Unterlagen beim Prüfungsamt einzureichen, das über die Anrechnung entscheidet.

Können Fernlehrgänge der BSA-Akademie (wie bspw. der Fitnessfachwirt) bei der Studienaufnahme angerechnet werden?

Ja, nachgewiesene gleichwertige Kompetenzen und Fähigkeiten können angerechnet werden. Die Studien- und Prüfungsordnung regelt die Anerkennung. Nachgewiesene gleichwertige Kompetenzen und Fähigkeiten, die außerhalb des Hochschulbereichs erworben wurden, werden bis maximal zur Hälfte der für den Studiengang vorgesehen Leistungspunkte angerechnet. Eine Anerkennung ist vor Beginn des Studiums zu beantragen, so dass eine individuelle Prüfung folgt.

Ist ein Bachelor-Studium auch möglich, wenn sich der Betrieb im Ausland befindet?

Ja, das Studium ist auch mit einem Betrieb im Ausland möglich. Durch die Wahlmöglichkeiten können die Lehrveranstaltungen sowohl digital als auch an den Studienzentren in Deutschland, Österreich oder der Schweiz absolviert werden.

Was passiert, wenn die Studierenden das Studienziel in den vorgegebenen 42 Monaten des Bachelor-Studiums, bzw. 24 Monaten des Master-Studiums nicht erreichen?

Wenn das Studienziel nicht in der Regelstudienzeit erreicht wird, werden die Verträge verlängert. Das Ausbildungsverhältnis des Bachelor-Studiums kann maximal um ein Jahr verlängert werden. Die Möglichkeit der Wiederholung von Prüfungsleistungen für Bachelor- und Masterstudiengänge ist in der Studienordnung und Prüfungsordnung festgelegt.

Welches sind die Studienstandorte für die Präsenzphasen?

Informationen über mögliche Studienorte und Anfahrtsbeschreibungen finden Sie unter Das Studium – Studienzentren. Die Studienklassen an den Studienzentren werden nachfrageorientiert eingerichtet und für jedes Semester aktuell geplant.

Können Bachelor-Studierende während des Studiums den Ausbildungsbetrieb wechseln?

Während der Probezeit kann jeder Vertragspartner das Vertragsverhältnis mit Einhalt der Kündigungsfrist zum Ende des laufenden Studienmonats ohne  Angabe von Gründen schriftlich kündigen. Nach der Probezeit kann laut § 9 Ausbildungsvertrag das Ausbildungsverhältnis nur aus „wichtigem Grund“ oder von den Studierenden bei genereller Aufgabe des Studiums mit einer vierwöchigen Kündigungsfrist beendet werden. Studierende und Betriebe sollen in der Probezeit prüfen, ob sie in den nächsten dreieinhalb Jahren Vertragspartner sein können oder sie finden gemeinsame Lösungen, wenn die Verträge vorzeitig gelöst werden sollen.

Wie lange ist die Ausbildungszeit bzw. Studienzeit?

Das Ausbildungsverhältnis endet mit dem Ablauf der Ausbildungszeit. Die Ausbildungs- und Studienzeit beträgt 42 Monate. Der Master-Studiengang wird nicht im dualen System studiert und der Studienvertrag wird über 24 Monate geschlossen. Die studienbegleitenden Prüfungen laut Studienverlaufsplan müssen bestanden sein. Entscheidend für das Bestehen ist der Tag der Bekanntgabe der Ergebnisfeststellung des Prüfungsausschusses der DHfPG. Die Studiengebühr der Bachelor-Studiengänge von 15.120,00 EUR (zahlbar in 42 Monaten) ist in vollem Umfang von den Studierenden oder dem Ausbildungsbetrieb zu entrichten.

Die Studiengebühr im Master-Studium Prävention und Gesundheitsmanagement, Sportökonomie und Fitnessökonomie sowie im Master of Business Administration Sport-/Gesundheitsmanagement von 9.360,00 EUR wird in 24 Raten à 390,00 EUR  ausgeglichen. Die Studiengebühr im Master-Studium Sport- und Bewegungstherapie beträgt 7020 18 Raten à 390,00 EUR. Darüber hinaus gibt es für Studierende, die ihren Erstabschluss an der DHfPG gemacht haben, die Möglichkeit der Stundung der Studiengebühr. Weitere Informationen finden Sie hier.

 

Wie lange ist die Probezeit des Ausbildungsvertrages im Bachelor-Studium?

Die Probezeit darf maximal 4 Monate betragen.

Wie sind die Arbeitszeiten und die Urlaubstage von Bachelor-Studierenden im Betrieb geregelt?

Für Arbeitszeiten oder Arbeitstage gelten die gesetzlichen Bestimmungen, wobei die Ausbildungsbetriebe und die Studierenden dies darüber hinaus frei verhandeln können. Der gesetzlich festgelegte Mindesturlaub beträgt bei einer 6-Tage-Woche pro Jahr 24 Urlaubstage. Gesetzliches Minimum sind vier Wochen.

Müssen Bachelor-Studierende die vom Betrieb übernommenen Studiengebühren zurückzahlen, wenn diese selbstverschuldet (Kündigung) aus dem Ausbildungsverhältnis ausscheiden?

Nach § 5 des Berufsbildungsgesetzes ist das Studium keine anerkannte Erstausbildung. Somit ist es zulässig, Studiengebühren bei selbstverschuldetem Ausscheiden der Studierenden zurückzuverlangen. Dies muss in einer privatrechtlichen Vereinbarung jedoch vorher schriftlich festgehalten worden sein.

Wann erhalten die Studierenden die Termine der Lehrveranstaltungen?

Die Termine für Lehrveranstaltungen werden den Studierenden mit Beginn des Studiums für die gesamte Studienzeit vorgeschlagen. Für die Wahrnehmung eines Termins ist eine Anmeldung notwendig. Alle geplanten Termine finden Sie in ILIAS: http://ws.ilias.dhfpg.de/ws/praesenzphasen-termine/.

Wie sind die Voraussetzungen für Bachelor- und Master-Studierende, um zum Studium zugelassen zu werden?

Die Studienvoraussetzungen für Bewerber regelt die Studienordnung. 
 
Voraussetzung für das Bachelor-Studium ist

  • eine Hochschulzugangsberechtigung, z. B. Allgemeine Hochschulreife, Fachhochschulreife, Abschluss als Meister/Fachwirt, Fachschulabschluss oder Berufsfortbildungsabschluss
  • sofern nur der schulische Teil der Fachhochschulreife vorliegt und der für die Zulassung zum Studium noch notwendige berufspraktische Teil der Fachhochschulreife absolviert werden muss, kann die DHfPG Studieninteressierten hierfür geeignete Praktikumsbetriebe nennen und somit einen Weg zum Studium aufzeigen.
  • oder die Zulassung als „beruflich besonders qualifizierte Person“, wenn Sie über 
    • eine Abschlussprüfung mit qualifiziertem Ergebnis in einem einschlägig anerkannten Ausbildungsberuf mit einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung und
    • eine mindestens zweijährige hauptberufliche Tätigkeit in diesem oder einem verwandten Beruf verfügen.
      Die Bewerbungen inkl. tabellarischem Lebenslauf müssen bis zum 1. Januar oder bis zum 1. Juli eingereicht werden. Eine Fachkommission, die über die Annahme bzw. die Ablehnung der Bewerber entscheidet, tagt Anfang Februar und Anfang August.  

Für Master-Studiengänge ist ein abgeschlossenes Bachelor- oder Diplom-Studium Voraussetzung.

Die Master-Studiengänge Prävention und Gesundheitsmanagement, Sportökonomie, Sport- und Bewegungstherapie sowie Fitnessökonomie können direkt im Anschluss an ein Bachelor-/Diplom- oder Magister-Studium absolviert werden.

Der MBA-Studiengang setzt für Bachelor-Absolventen anderer Hochschulen eine qualifizierte berufspraktische Erfahrung von i. d. R. nicht unter 1 Jahr voraus. DHfPG-Studierende können nach Abschluss ihres Erststudiums mit dem Studiengang direkt beginnen. Darüber hinaus gibt es ein Auswahlverfahren.