Melden Sie sich bei Fragen gern unter +49 681 6855 580 oder career-service@dhfpg.de
Ja. Bei jedem gewählten Studienformat (Vor-Ort-Präsenzphase, Livestream-Präsenzphase, digitale Unterrichtsphase), besteht die Pflicht die Lehrveranstaltung vollständig zu besuchen, daran teilzunehmen bzw. digital zu absolvieren.
Ja, die Wahlmöglichkeit besteht während des gesamten Studiums und es kann bei jeder Lehrveranstaltung neu gewählt werden. Welche Auswahl an Studienformaten für das jeweilige Studienmodul zur Verfügung steht, ist auf der Lernplattform ILIAS dargestellt. Bachelor-Studierenden nehmen an den Lehrveranstaltungen grundsätzlich vor Ort an einem der elf Studienzentren in Deutschland, Österreich oder der Schweiz teil. Vereinzelte Lehrveranstaltungen können auch in LivestreamPräsenzphasen durchlaufen werden, sofern eine Einwilligung des Ausbildungsbetriebes vorliegt. Auf begründeten Antrag besteht zudem die Möglichkeit, die Lehrveranstaltungen als rein digitale Unterrichtsphasen on demand zu absolvieren. Master-Studierende haben generell die Wahl zwischen den drei Formaten zur Absolvierung von Lehrveranstaltungen. Sie können für jedes Modul individuell entscheiden, ob sie dieses vor Ort, als Livestream-Präsenzphase oder als digitale Unterrichtsphase absolvieren möchten.
Ja, bei einem Master-Studium ist das für DHfPG-Absolventen/innen möglich.
Wenn Sie Ihren Bachelor-Abschluss an der DHfPG gemacht haben, können Sie direkt mit dem Master-Studium beginnen und bezahlen die Studiengebühren in monatlichen Raten erst nach Abschluss Ihres Studiums. Diese Finanzierungsmöglichkeit wird direkt von der DHfPG zur Verfügung gestellt, was die Abwicklung einfach macht.
Alle Infos zur angebotenen Vorfinanzierung finden Sie hier.
Bei den dualen Bachelor-Studiengängen übernehmen in der Regel die Betriebe, in denen die Studierenden arbeiten, die Studiengebühren.
Ja, das ist möglich und sinnvoll. Die Studierenden können von der DHfPG vorbereitete Themen einreichen oder einen Themenvorschlag selbst erstellen. In Abstimmung mit dem Betrieb kann eine Thematik gewählt werden, die für beide interessant ist.
Am Ende des Studiums an der DHfPG wird eine wissenschaftliche Arbeit, die so genannte Bachelor- oder Master-Thesis angefertigt. Mit dem Erstellen der Abschlussarbeit erbringen die Studierenden den Nachweis, dass sie
Der Abschluss BSA-institutsinterner Prüfungen ist möglich. Ja, wenn Studierende die erforderlichen Studieninhalte nachweisen, können Lizenzen nach Antragsstellung anerkannt und ausgestellt werden. Die Studierenden können aus dem Inhalt der Antragsformulare entnehmen, welche Lizenzen anerkannt werden können und welche zusätzlichen BSA-Prüfungen eventuell noch abgelegt werden müssen, um eine Lizenz zu erwerben.
Die Studierenden und Absolventen/innen der DHfPG erhalten bei der Buchung von BSA-Lehrgängen eine Ermäßigung von 20 %.
Ob andere Hochschulen die Leistungen, die an der DHfPG abgelegt wurden anrechnen, liegt in der Entscheidung der jeweiligen Hochschule. Der Rahmen für eine Anrechnung, das ECTS-System, ist gegeben.
Nein, der Studierendenausweis wird auf Wunsch ausgestellt und ist einmalig in der Studiengebühr inkludiert. Was zur Vollständigkeit der Anmeldung benötigt wird, ist in der Checkliste aufgeführt: Checkliste
Wird die Aufhebung des Ausbildungsvertrages vollzogen, besteht aufgrund der sozialversicherungspflichtigen Anstellung im Rahmen des Ausbildungsvertrages Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Ja, natürlich. Die Studien- und Prüfungsordnung regelt, dass der Studienverlauf von Leistungs- und Berufssportler bzw. Spitzensportlern auf Anfrage an den besonderen Bedürfnissen ausgerichtet wird. Die Zulassungskriterien zum Studium sind identisch mit denen für andere Interessierte.
Wann eine Rückzahlung des BAföG erfolgt, wird von jedem Studierenden individuell mit dem Amt für Ausbildungsförderung verhandelt.
Für die Bearbeitung von Förderungsanträgen nach BAföG wenden Sie sich bitte an das Amt für Ausbildungsförderung in Saarbrücken, Studentenwerk Saarland, unter der Telefonnummer +49 681 302-4992, www.studentenwerk-saarland.de. Für alle Studierende der Hochschule ist das Amt in Saarbrücken zuständig, da der Sitz der Zentrale im Saarland ist. Alle Studiengänge der Hochschule sind förderungsfähig, die Bachelor-Studiengänge mit einem Ausbildungsvertrag.
In ILIAS finden Sie FAQ, die Sie beim Beantragen Ihrer BAföG-Förderung unterstützen.
Ja, eine Übernahme der Studiengebühr durch den BFD ist möglich, da für die Studiengänge eine ZFU-Nummer vorliegt. In diesen Fällen wird die Studiengebühr über die Studierenden abgebucht. Sie verrechnen die gebuchten Beträge dann mit dem BFD.
Der Gesamtbetrag der Studiengebühr für das Studium wird gleichmäßig mit einer Ratenzahlung über die gesamte Studiendauer verteilt. Daraus ergeben sich die monatlichen Zahlungen und die Erklärung, dass die Raten unabhängig von Lehrveranstaltungsterminen zu leisten sind.
Zunächst übernehmen die Studierenden diese Kosten, eventuell auch der Betrieb der Bachelor- Studierenden, wenn dies vorher vereinbart wurde.
Die Bezahlung der Studiengebühr wird über den Studienvertrag geregelt. Dieser wird zwischen der DHfPG und den Studierenden geschlossen. Im Bachelor-Studium übernehmen in der Regel die Ausbildungsbetriebe die steuerlich voll absetzbaren Studiengebühren in Höhe von 360,- Euro pro Monat.
Prinzipiell können Eltern der Studierenden bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres Kindergeld beantragen. Die finale Entscheidung fällt die Familienkasse (weitere Informationen unter: https://www.kindergeld.org/).
Aktuell gibt es noch keine rechtlichen Vorschriften bezüglich eines Gehaltes bzw. einer Ausbildungsvergütung. Die Ausbildungsvergütung liegt durchschnittlich mit einer 32 - 35 Stunden-Woche bei 400,- bis 700,- Euro monatlich, ansteigend vom ersten bis zum letzten Studienjahr, zuzüglich der Lohnnebenkosten und exkl. der Studiengebühr.
Ja, ein Ausbildungsverhältnis mit mehr als 20 Stunden pro Woche ist notwendig. Eine wöchentliche Arbeitszeit zw. 32 – 35 Stunden ist zu empfehlen. Es ist auch eine feste oder freiberufliche Vereinbarung möglich. Hierbei ist allerdings nachzuweisen, dass die Studierenden mehr als 20 Stunden in einem Betrieb tätig sind. Für das Master-Studium an der DHfPG ist kein Ausbildungsverhältnis notwendig.
Die Studierenden schließen mit der DHfPG einen Studienvertrag ab. Bachelor-Studierende schließen außerdem mit dem Unternehmen einen Ausbildungsvertrag ab.
Ob dies möglich ist, wird individuell mit dem Career Service der DHfPG geklärt.
Ja, sobald der ausländische Abschluss den Zulassungsbedingungen entspricht, wird er anerkannt. Geprüft wird es von der zentralen Stelle für ausländische Bildungsabschlüsse (ZAB).
Die Studierenden werden als Auszubildende angemeldet und bei der Krankenkasse über den Betrieb gemeldet. Somit sind sie sozialversicherungspflichtig. Sie haben keinen Studierendenstatus bezüglich der Steuern oder ähnlichem, jedoch besitzen sie einen Studierendenstatus, der sich auf andere mögliche Vergünstigungen, wie z. B. Kino oder öffentliche Verkehrsmittel bezieht. Die Studierenden erhalten hierfür einen Studierendenausweis.
Ja, Studierende können sich bei der DHfPG direkt bewerben, zusätzlich unterstützt die DHfPG die Vermittlung eines Betriebes über die kostenfreie Jobbörse www.aufstiegsjobs.de, damit Studieninteressierte sich selbstständig bei einem möglichen Ausbildungsbetrieb bewerben können.
Das europäische System zur Anrechnung, Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen ist ein auf die Studierenden ausgerichtetes System. Basis ist das Arbeitspensum, das die Studierenden absolvieren müssen, um die Ziele eines Lernprogramms zu erreichen – Ziele, die vorzugsweise in Form von Lernergebnissen und zu erwerbenden Kompetenzen festgelegt sind.
Studien- und Prüfungsleistungen werden angerechnet, sofern ihre Gleichwertigkeit nachgewiesen ist. Den Referenzrahmen für Bachelor-Studiengänge bilden hierfür die Vereinbarungen zum ECTS-System. Für die Anrechnung von erbrachten Leistungen sind Anträge zusammen mit den erforderlichen Unterlagen beim Prüfungsamt einzureichen, das über die Anrechnung entscheidet.
Ja, nachgewiesene gleichwertige Kompetenzen und Fähigkeiten können angerechnet werden. Die Studien- und Prüfungsordnung regelt die Anerkennung. Nachgewiesene gleichwertige Kompetenzen und Fähigkeiten, die außerhalb des Hochschulbereichs erworben wurden, werden bis maximal zur Hälfte der für den Studiengang vorgesehen Leistungspunkte angerechnet. Eine Anerkennung ist vor Beginn des Studiums zu beantragen, so dass eine individuelle Prüfung folgt.
Ja, das Studium ist auch mit einem Betrieb im Ausland möglich. Durch die Wahlmöglichkeiten können die Lehrveranstaltungen sowohl digital als auch an den Studienzentren in Deutschland, Österreich oder der Schweiz absolviert werden.
Wenn das Studienziel nicht in der Regelstudienzeit erreicht wird, werden die Verträge verlängert. Das Ausbildungsverhältnis des Bachelor-Studiums kann maximal um ein Jahr verlängert werden. Die Möglichkeit der Wiederholung von Prüfungsleistungen für Bachelor- und Masterstudiengänge ist in der Studienordnung und Prüfungsordnung festgelegt.
Informationen über mögliche Studienorte und Anfahrtsbeschreibungen finden Sie unter Das Studium – Studienzentren. Die Studienklassen an den Studienzentren werden nachfrageorientiert eingerichtet und für jedes Semester aktuell geplant. Ein ortsunabhängiges Studieren ist durch die Wahlmöglichkeit, die Lehrveranstaltungen auch digital zu absolvieren, gegeben.
Während der Probezeit kann jeder Vertragspartner das Vertragsverhältnis mit Einhalt der Kündigungsfrist zum Ende des laufenden Studienmonats ohne Angabe von Gründen schriftlich kündigen. Nach der Probezeit kann laut § 9 Ausbildungsvertrag das Ausbildungsverhältnis nur aus „wichtigem Grund“ oder von den Studierenden bei genereller Aufgabe des Studiums mit einer vierwöchigen Kündigungsfrist beendet werden. Studierende und Betriebe sollen in der Probezeit prüfen, ob sie in den nächsten dreieinhalb Jahren Vertragspartner sein können oder sie finden gemeinsame Lösungen, wenn die Verträge vorzeitig gelöst werden sollen.
Das Ausbildungsverhältnis endet mit dem Ablauf der Ausbildungszeit. Die Ausbildungs- und Studienzeit beträgt 42 Monate. Der Master-Studiengang wird nicht im dualen System studiert und der Studienvertrag wird über 24 Monate geschlossen. Die studienbegleitenden Prüfungen laut Studienverlaufsplan müssen bestanden sein. Entscheidend für das Bestehen ist der Tag der Bekanntgabe der Ergebnisfeststellung des Prüfungsausschusses der DHfPG. Die Studiengebühr der Bachelor-Studiengänge von 15.120,00 EUR (zahlbar in 42 Monaten) ist in vollem Umfang von den Studierenden oder dem Ausbildungsbetrieb zu entrichten.
Die Studiengebühr im Master-Studium Prävention und Gesundheitsmanagement, Sportökonomie und Fitnessökonomie sowie im Master of Business Administration Sport-/Gesundheitsmanagement von 9.360,00 EUR wird in 24 Raten à 390,00 EUR ausgeglichen. Darüber hinaus gibt es für Studierende, die ihren Erstabschluss an der DHfPG gemacht haben, die Möglichkeit der Stundung der Studiengebühr. Weitere Informationen finden Sie hier.
Die Probezeit darf maximal 4 Monate betragen.
Für Arbeitszeiten oder Arbeitstage gelten die gesetzlichen Bestimmungen, wobei die Ausbildungsbetriebe und die Studierenden dies darüber hinaus frei verhandeln können. Der gesetzlich festgelegte Mindesturlaub beträgt bei einer 6-Tage-Woche pro Jahr 24 Urlaubstage. Gesetzliches Minimum sind vier Wochen.
Nach § 5 des Berufsbildungsgesetzes ist das Studium keine anerkannte Erstausbildung. Somit ist es zulässig, Studiengebühren bei selbstverschuldetem Ausscheiden der Studierenden zurückzuverlangen. Dies muss in einer privatrechtlichen Vereinbarung jedoch vorher schriftlich festgehalten worden sein.
Die Termine für Lehrveranstaltungen werden den Studierenden mit Beginn des Studiums für die gesamte Studienzeit vorgeschlagen. Für die Wahrnehmung eines Termines ist eine Anmeldung notwendig. mitgeteilt. Alle geplanten Termine finden Sie in ILIAS: http://ws.ilias.dhfpg.de/ws/praesenzphasen-termine/.
Die Studienvoraussetzungen für Bewerber regelt die Studienordnung.
Voraussetzung für das Bachelor-Studium ist
Für Master-Studiengänge ist ein abgeschlossenes Bachelor- oder Diplom-Studium Voraussetzung.
Die Master-Studiengänge Prävention und Gesundheitsmanagement, Sportökonomie sowie Fitnessökonomie können direkt im Anschluss an ein Bachelor-/Diplom- oder Magister-Studium absolviert werden.
Der MBA-Studiengang setzt für Bachelor-Absolventen anderer Hochschulen eine qualifizierte berufspraktische Erfahrung von i. d. R. nicht unter 1 Jahr voraus. DHfPG-Studierende können nach Abschluss ihres Erststudiums mit dem Studiengang direkt beginnen. Darüber hinaus gibt es ein Auswahlverfahren.