Absolventen des B. A. Ernährungsberatung können sowohl die Anbieterqualifikation für das Handlungsfeld Ernährung laut Leitfaden Prävention direkt bei der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP) erlangen als auch zu den anerkannten Zertifikaten laut Leitfaden Prävention 2018 zugelassen werden.
Im Rahmen der „gängigen Praxis“ werden diese Zertifikate von den gesetzlichen Krankenkassen für die Ernährungstherapie auf Basis des § 43 SGB V gefordert. Um zur Zertifizierung zugelassen zu werden, müssen BEB-Studierende bzw. -Absolventen gewisse Nachweise erbringen.
Anforderungen an Studierende sowie Absolventinnen und Absolventen des Studiengangs Bachelor of Arts Ernährungsberatung für eine Zulassung zur Zertifizierung gemäß den DGE-Zulassungskriterien
Zu den Voraussetzungen gehört ein Praktikum bei einer qualifizierten Ernährungsfachkraft, wenn im Ausbildungsbetrieb keine qualifizierte Ernährungsfachkraft vorhanden war. Diese Praktikumszeit konnte von 20 auf 6 Wochen reduziert werden. DHfPG-Absolventen haben damit die Möglichkeit, neben der Qualifizierung „Ernährungsberater/in DGE Intensiv“, auch die weiteren Lehrgangsvarianten Präsenz, Digital oder Kombi zu besuchen.
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