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DHfPG und BSA-Akademie auf dem 13. BGM-Symposium in Saarbrücken

In der heutigen Arbeitswelt sind psychische Belastungen am Arbeitsplatz ein weit verbreitetes Phänomen, das sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber vor große Herausforderungen stellt.

Jens Brehm auf dem BGM-Symposium in Saarbrücken

Laut der Studie "#whatsnext – Gesund arbeiten in der hybriden Arbeitswelt", nehmen Personalverantwortliche die steigende Relevanz von psychischer Gesundheit am Arbeitsplatz deutlich wahr. Aktuell wird neben hybrider Arbeit, Betrieblichem Eingliederungsmanagement (BEM) und lebenslangem Lernen auch den Themen Psychische Gefährdungsbeurteilung sowie Burnout, Überforderung und Depression eine große Bedeutung beigemessen. Laut Prognose werden diese Themen auch in den kommenden drei Jahren präsent bleiben. Dennoch werden in vielen Betrieben noch keine angemessenen Handlungsschritte eingeleitet. Beispielsweise setzen lediglich rund die Hälfte der Betriebe eine psychische Gefährdungsbeurteilung um. Nachholbedarf zeigt sich insbesondere in kleinen und mittleren Betrieben (KMU).

Workshop auf dem BGM-Symposium

Unter dem Titel „Psychische Belastungen am Arbeitsplatz – Strategien und Maßnahmen für kleine und mittlere Unternehmen“ widmete sich das diesjährige BGM-Symposium genau diesem Thema. In zwei Workshop-Runden wurden hilfreiche Instrumente und Tools vorgestellt, mit denen psychische Belastungen am Arbeitsplatz frühzeitig erkannt und angegangen werden können. Zudem wurden Wege aufgezeigt, wie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beim Wiedereinstieg nach einer längeren Ausfallzeit unterstützt werden können.

Mit dabei waren auch die Deutsche Hochschule für Prävention und Gesundheitsmanagement (DHfPG) und die BSA-Akademie. Neben der Betreuung unseres Informationsstandes zu Bildungsangeboten im BGM, waren wir auch an der Durchführung eines Workshops beteiligt. Gemeinsam mit Dirk Müller von der IKK Südwest moderierte Jens Brehm, Dozent der DHfPG, den Workshop „BEM bei Beschäftigten mit psychischen Störungen: Ansatzpunkte und Handlungsmöglichkeiten zur praxisgerechten Umsetzung von Maßnahmen“.

BEM als Pflicht für Arbeitgeber

Das BEM ist ein wichtiger Bestandteil des Betrieblichen Gesundheitsmanagements und spielt eine entscheidende Rolle für die langfristige Arbeitsfähigkeit von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in KMU. Gemäß § 167 Abs. 2 SGB IX sind Arbeitgeber verpflichtet, ein BEM durchzuführen, wenn Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen arbeitsunfähig ist. Diese gesetzliche Verpflichtung gilt auch für KMU. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber klären muss, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden wird und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann. Den genauen Ablauf und die Inhalte des BEM gibt § 167 Abs. 2 SGB IX jedoch nicht vor. Daher benötigen viele Betriebe Unterstützung, um den spezifischen Ablauf und die inhaltliche Ausgestaltung eines BEM festzulegen. Wie der spezifische Ablauf und die inhaltliche Ausgestaltung eines BEM bei Beschäftigten mit psychischen Krisen, aussehen kann, wurde im Rahmen des Workshops gemeinsam mit den Teilnehmenden erarbeitet.

Der Bedeutungszuwachs und das Interesse am Betrieblichen Eingliederungsmanagement zeigte sich auch an unserem gut besuchten Informationsstand. Hier führte Jens Werner, Leitung Zentrale Saarbrücken, zahlreiche Informations- und Beratungsgespräche zu unseren Bildungsangeboten im BGM, insbesondere zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement.

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Quelle:

Institut für Betriebliche Gesundheitsberatung GmbH. (2023). "#whatsnext – Gesund arbeiten in der hybriden Arbeitswelt". Verfügbar unter: https://www.tk.de/resource/blob/2145756/3005523ae7a54b38cbdd7445021cdb11/studie--whatsnext-2023-data.pdf