Mit dem erfolgreichen Abschluss eines Sonderlehrgangs erwerben die Absolventen eine Übungsleiterlizenz B Rehabilitationssport im Profil Orthopädie. Dadurch sind die Absolventen berechtigt, in einer anerkannten Einrichtung Rehasport nach § 64 SGB IX anzubieten. Voraussetzung ist die Anerkennung der Einrichtung durch den jeweiligen Landesbehindertensportverband.
Zulassungsvoraussetzungen für Sonderlehrgang
Zu den Sonderlehrgängen der Behinderten- und Rehabilitations-Sportverbände können folgende Personengruppen zugelassen werden:
Absolventen der DHfPG der Studiengänge
- Bachelor of Arts Fitnessökonomie,
- Bachelor of Arts Gesundheitsmanagement,
- Bachelor of Arts Fitnesstraining,
- Master of Arts Prävention und Gesundheitsmanagement
Diese Qualifikationen sind im Ausbildungssystem des Deutschen Behindertensportverband e.V. (DBS) bundesweit anerkannt. Personen mit diesen Qualifikationen sind dazu berechtigt, an den Sonderlehrgängen teilzunehmen. Die Anerkennung der Qualifikationen ist für den Zeitraum vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2025 gültig.
Weitere Informationen: