In vielen physiotherapeutischen Einrichtungen kann eine bedeutende Anzahl an Arbeitsstellen nicht mehr qualifiziert besetzt werden. Es wird prognostiziert, dass sich der Mangel an Therapeuten zukünftig noch verstärken wird. Beim Beruf des Physiotherapeuten handelt es sich um einen sogenannten Heilberuf und die Ausübung dieser Tätigkeit ist gesetzlich geregelt. Physiotherapeutische Leistungen dürfen ausschließlich von Personen abgegeben werden, die eine entsprechende staatlich anerkannte Ausbildung absolviert haben und die Berufsbezeichnung „Physiotherapeut/in“ führen dürfen. Insofern ist es für Physiotherapeut/innen, wie auch für die Inhaber der entsprechenden Einrichtungen von großer Bedeutung, möglichst viel der verfügbaren Arbeitszeit für die Erbringung therapeutischer Leistungen einzusetzen.
Aufgaben in der Physiotherapie
Zur Führung einer Praxis für Physiotherapie gehören jedoch vielfältige zusätzliche Tätigkeiten. Es müssen Termine vereinbart, geplant und vorbereitet werden, versicherungs- und abrechnungstechnische Fragen geklärt werden, die Buchführung erledigt werden und vieles mehr. Wird sehr viel Zeit für diese organisatorischen Tätigkeiten aufgewendet, kann dies schnell zu Verdienstausfällen führen. Insofern kommt einem guten Praxismanagement eine wichtige Bedeutung zu und hierfür benötigen Praxisinhaber/innen in aller Regel Unterstützung.
Auch der Zweite Gesundheitsmarkt – also privat finanzierte Dienstleistungen und Behandlungen, denen keine ärztlichen Verordnungen oder sonstige Abrechnungsfähigkeiten zugrunde liegen – ist für physiotherapeutische Einrichtungen eine wichtiger werdende Einnahmequelle. Ein ergänzender Trainingsbereich, in dem die Patienten begleitend zur Heilbehandlung oder nach deren Abschluss ein individualisiertes, therapeutisch betreutes Gesundheitstraining auf Selbstzahlungsbasis absolvieren können, ist daher eine erfolgversprechende Möglichkeit, das Portfolio zu vervollständigen. Um derartige Bewegungsangebote bzw. individualisierte Trainingskonzepte evidenzbasiert zu entwickeln und professionell umzusetzen, können speziell ausgebildete Sport- und Bewegungstherapeuten für physiotherapeutische Einrichtungen eine wichtige Personalressource darstellen. Dadurch können Arbeitsbelastungen verteilt werden und die Physiotherapeuten selbst möglichst viel der verfügbaren Arbeitszeit für ihre eigentliche Kernkompetenz, nämlich manualtherapeutische „Hands-on“-Behandlungen, einsetzen.
Es stellt sich die Frage, wer dieses Aufgabenspektrum abdecken kann, damit dies nicht zulasten der Therapiezeit geht und es nicht zu Verdienstausfällen aufgrund einer schlechten Organisation kommt. Für diese verantwortungsvolle Tätigkeit werden Sport- und Bewegungstherapeuten/innen benötigt, die Bewegungskonzepte evidenzbasiert entwickeln und professionell umsetzen können. Um diese abrechnungsfähigen Leistungen erbringen zu dürfen, müssen Bewegungsfachkräfte allerdings die hierfür erforderlichen Qualifikationen und Kompetenzen gegenüber den Kostenträgern nachweisen können.
Hier setzt der neue Bachelor-Studiengang „Sport- und Bewegungstherapie“ der DHfPG an. Er qualifiziert für die Sport- und Bewegungstherapie in der ambulanten medizinischen und stationären Rehabilitation. Darüber hinaus sind die Absolventinnen und Absolventen berechtigt, abrechnungsfähige Bewegungsangebote in der Primär-, Sekundär- und Tertiärprävention zu erbringen und sind somit für die gesamte Versorgungskette im Tätigkeitsfeld Sport und Bewegung ausgebildet.
Mehr Infos unter www.dhfpg.de/bsbt