B.A. Ernährungsberatung: Neue Zertifizierungsmöglichkeit im Bereich Ernährungstherapie

Neben den bisher bekannten Zertifizierungsmöglichkeiten, wie z.B. für die präventive Ernährungsberatung eine Registrierung bei der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP) oder anderen Berufsverbänden, wie z.B. der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e.V., gibt es nun eine weitere Möglichkeit für den Bereich der Ernährungstherapie.

 

Absolventinnen und Absolventen des B.A. Ernährungsberatung können sich nun auch bei E-Zert, der Plattform für qualifizierte Ernährungstherapie und Ernährungsberatung e.V., zertifizieren lassen. Die Zulassungsvoraussetzungen haben wir hier zusammengefasst. 

Dieses neue Zertifikat ermöglicht es den Absolventen, Ernährungstherapie nach § 43 SGB V anzubieten.

Wenn Sie Fragen haben, melden Sie sich gerne zu einem individuellen Beratungstermin bei der DHfPG.