Absolventinnen und Absolventen des B.A. Ernährungsberatung können sich nun auch bei E-Zert, der Plattform für qualifizierte Ernährungstherapie und Ernährungsberatung e.V., zertifizieren lassen. Die Zulassungsvoraussetzungen haben wir hier zusammengefasst.
Dieses neue Zertifikat ermöglicht es den Absolventen, Ernährungstherapie nach § 43 SGB V anzubieten.
Wenn Sie Fragen haben, melden Sie sich gerne zu einem individuellen Beratungstermin bei der DHfPG.