Förderung des Studiums

Für das Studium an der Deutschen Hochschule für Prävention und Gesundheitsmanagement stehen Ihnen verschiedene Fördermöglichkeiten zur Verfügung. Gerne beraten wir Sie individuell und persönlich.

Jetzt studieren & später zahlen – DHfPG ermöglicht Starthilfe

Sie würden sich gern nach Ihrem Bachelor-Abschluss an der DHfPG mit einem Master-Studium weiterqualifizieren? Sie sind sich jedoch noch nicht sicher, wie Sie die Studiengebühren Ihres Master-Studiums finanzieren können?

Die DHfPG möchte Sie in Ihrem Vorhaben bestärken und Ihnen Starthilfe auf Ihrem beruflichen Weg geben: Sie können sofort mit Ihrem Master-Studium an der DHfPG beginnen und die Studiengebühren in monatlichen Raten erst nach Abschluss des Studiums zahlen. Diese angebotene Zahlungsvariante durch die DHfPG ist ausschließlich für DHfPG-Bachelor-Absolventinnen und -Absolventen, die ein Master-Studium an der DHfPG anschließen möchten, vorgesehen.

Alle Infos finden sie hier.
 

Kindergeld

Obwohl das Kindergeld eigentlich keine klassische Förderung darstellt, spielt es oftmals in den finanziellen Planungen im Rahmen des Studiums eine große Rolle.

Prinzipiell besteht bis zum 25. Lebensjahr ein Anspruch auf Kindergeld. Dies entschied der Bundesfinanzhof (BFH, Az. XI VIII R 21/02, Stand 01.03.2005).

Die Prüfung der Einkommensgrenze beim Kindergeld wurde zum 1. Januar 2013 ersatzlos gestrichen. Bei einer Erstausbildung des Kindes unter 25 Jahren bleibt das Kindergeld unabhängig von den Einkünften des Kindes bestehen. Das gilt jedoch – im Gegensatz zur bisherigen Regelung – nur für die erste Ausbildung (Berufsausbildung oder Erststudium).

Mehr Infos unter www.kindergeld.org.

BAföG - Bundesausbildungsförderungsgesetz

Um auch einkommensschwachen Studierenden ein Studium zu ermöglichen, hat der Gesetzgeber das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) eingerichtet. Vergangenes Jahr erhielten nach Angaben des Statistischen Bundesamtes von den 2 Mio. Studierenden rund 482 000 durchschnittlich 370 Euro im Monat Unterstützung nach dem BAföG. Hierunter fallen natürlich auch Studierende der Deutschen Hochschule für Prävention und Gesundheitsmanagement.

Kriterien für eine Förderung sind u. a.:
  • deutsche Staatsangehörigkeit
  • Beachtung des Höchstalters (Richtlinien liegen dem Amt für Ausbildungsförderung vor)
  • Vermögensverhältnisse des Antragstellers (Die Höhe der Unterstützung hängt im Wesentlichen von dem Einkommen der Eltern und dem Einkommen sowie Rücklagen des Antragsstellers ab)
Bestimmung des Unterstützungssatzes

Grundsätzlich kann interessierten Studierenden der Rat gegeben werden, gleich zu Beginn des Studiums den Antrag einzureichen, um keinen Zeitverzug eintreten zu lassen. Ansonsten verstreicht ein Teil der Förderungszeit ungenutzt.

Weitere Infos zum BAföG

Für Studierende der Deutschen Hochschule für Prävention und Gesundheitsmanagement ist das Amt für Ausbildungsförderung in Saarbrücken, Studentenwerk Saarland, zuständig. Telefon +49 681 302-4992 - www.studentenwerk-saarland.de.

In ILIAS finden Sie FAQ, die Sie beim Beantragen Ihrer BAföG-Förderung unterstützen.

Hotline des Bundesbildungsministeriums: +49 800 223 63 41.

Die kostenlose Broschüre „Ausbildungsförderung - BAföG“ kann telefonisch bestellt werden unter: +49 1805 26 23 02.

Online-Auskünfte: www.bmbf.de

Finanzamt

Finanzielle Aufwendungen für ein Erststudium, wie z. B. die Studiengebühren der DHfPG können entweder vom Betrieb als Betriebsausgaben oder vom Studierenden als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden.

Steuerliche Bewertung von Studiengebühren bei Master-Studiengängen

Im Rahmen des Master-Studiums an der DHfPG gibt es verschiedene Möglichkeiten Aufwendungen steuerlich geltend zu machen. Hier finden Sie gesammelt weitere Informationen zu diesem Sachverhalt. 

Übernahme der Studiengebühren eines Master-Studiums durch den Arbeitgeber
In dem Dokument des Bundesministeriums der Finanzen ist erklärt, dass ein berufsbegleitendes Studium als berufliche Fort- und Weiterbildung anzusehen ist, wenn es die Einsatzfähigkeit des Arbeitnehmers im Betrieb erhöhen soll. Ist dies der Fall, führt die Übernahme von Studiengebühren für dieses Studium durch den Arbeitgeber steuerrechtlich nicht zu Arbeitslohn, denn sie wird im „ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers“ durchgeführt. 

Studiengebühren eines Master-Studiums steuerlich absetzbar
Master-Studierende, die selbst die Kosten für eine Weiterbildung – in diesem Fall für ihr Master-Studium – tragen, können die Ausgaben in der Steuererklärung als Werbungskosten geltend machen. So können z. B. Arbeitsmittel (Fachliteratur, Laptop, Drucker, Scanner), Sprachkurse, Fahrtkosten, ein Zweithaushalt, Ausgaben für Seminare oder Studienfahrten, Studiengebühren und Zinsen für einen Studienkredit zu einer Steuererstattung führen. Selbst bei keinem oder nur geringem Einkommen (unterhalb des Grundfreibetrages) ist es sinnvoll, während des Zweitstudiums eine freiwillige Einkommensteuererklärung abzugeben, um den finanziellen Verlust anzugeben, der durch die Zweitausbildung entsteht. Bei einem höheren Einkommen nach Abschluss des Studiums kann davon profitiert werden. 

Bundeswehr - Förderung durch BFD möglich

Die Berufsförderungsdienste (BFD) der Bundeswehr beraten Bundeswehrangehörige über Qualifikationsmaßnahmen. Allen Angehörigen der Bundeswehr – vom Freiwilligen Wehrdienst-Leistenden bis zum Berufssoldaten- stehen Fördermöglichkeiten in unterschiedlicher Höhe zur Verfügung.

Da alle Studiengänge der Deutschen Hochschule für Prävention und Gesundheitsmanagement von der Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) in Köln staatlich geprüft und zugelassen sind und damit eine Zulassungsnummer vorliegt ist es grundsätzlich möglich, dass der BFD die Studiengebühren übernimmt.

Diese Förderungsmöglichkeit muss mit dem jeweils zuständigen Berufsförderungsdienst abgestimmt werden.

Kontakt Förderungsberatung

Um Sie bei der Beantragung von Fördermittel zu beraten und zu unterstützen wurde bei der Deutschen Hochschule für Prävention und Gesundheitsmanagement eine Beratungsstelle für Ausbildungsförderung eingerichtet, die bundesweit alle Interessenten betreut.

Career Service

Zentrale Saarbrücken
Hermann-Neuberger-Straße 3
66123 Saarbrücken

Tel. +49 681 6855-580
Fax +49 681 6855-100
E-Mail:  career-service@dhfpg.de