Die DHfPG möchte Sie in Ihrem Vorhaben bekräftigen und Ihnen Starthilfe für Ihre weitere Karriere geben: Mit einer neuen Zahlungsvariante unterstützen wir Sie bei der Investition in Ihre weitere berufliche Zukunft.
Unser Angebot
Wenn Sie als Bachelor-Absolvent der DHfPG auch Ihr M. A.- oder MBA-Studium an der Deutschen Hochschule absolvieren möchten, dann unterstützen wir Sie mit folgender Zahlungsvariante:
Sie absolvieren Ihr Master-Studium und beginnen erst im sechsten Monat nach Abschluss Ihres Master-Studiums mit der Bezahlung der Studiengebühren. Dabei können Sie wählen, ob Sie monatlich 390 EUR (für die Dauer von 25 Monaten) bzw. 195 EUR (für die Dauer von 52 Monaten) zahlen möchten. Eine vorzeitige, vollständige Zahlung ist ebenfalls jederzeit problemlos möglich.
Was Sie dazu noch wissen sollten
Als Stundungsabrede ist diese Vereinbarung ausschließlich in Zusammenhang mit dem Abschluss eines Studienvertrages für einen Master-Studiengang an der DHfPG und einer selbstschuldnerischen Bürgschaftserklärung gültig. In den vorgenannten Beträgen sind die Gebühren von 390 EUR (kurze Rückzahlungsdauer/25 Monate) bzw. 780 EUR (lange Rückzahlungsdauer/52 Monate) bereits enthalten.
Die Studiengänge
Die Zahlungsmöglichkeit steht für alle Master-Studiengänge zur Verfügung:
Sie möchten mehr erfahren?
Hier finden Sie die entsprechenden Formulare zur Information und zur Antragstellung. Der Career Service der DHfPG berät Sie auch gerne persönlich zu den Fördermöglichkeiten unter: Tel. +49 681 6855 580 oder per E-Mail an career-service@dhfpg.de.