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Überbrückungshilfe III Plus: „Restart-Prämie“

Die Bundesregierung gab in einer Pressemitteilung die Verlängerung der Überbrückungshilfen bis zum 30. September bekannt. Eine Neuerung im Programm der Überbrückungshilfe III Plus ist die „Restart-Prämie“.

 

Die Verlängerung wird mit dem neuen Programm Überbrückungshilfe III Plus umgesetzt, das inhaltlich weitgehend deckungsgleich mit der Überbrückungshilfe III ist. Neu hinzu kommt die Restart-Prämie:

Damit sollen Unternehmen, die im Zuge der Wiedereröffnung Personal aus der Kurzarbeit zurückholen, neu einstellen oder anderweitig die Beschäftigung erhöhen, wahlweise zur bestehenden Personalkostenpauschale eine Personalkostenhilfe („Restart-Prämie“) als Zuschuss zu den dadurch steigenden Personalkosten erhalten.

Zu den Personalkosten im Mai erhalten sie einen Zuschuss von 60 Prozent, im August 40 Prozent und im September 20 Prozent. Dieser wird auf die Differenz der tatsächlichen Personalkosten im Fördermonat Juli 2021 gewährt.

Sobald das Programm angepasst wurde, kann die Antragstellung über ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de erfolgen. Antragsbearbeitung und Auszahlung erfolgen in der Verantwortung der Länder.

 

Zur Pressemitteilung:

Bundesregierung verlängert Überbrückungshilfen bis September

 

News vom 11.02.2021:

Corona-Überbrückungshilfe III: Kosten für dual Studierende