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Übernahme und Neueinstellung trotz Kurzarbeit

Der Fachkräftemangel stellt für viele Unternehmen der Fitness- und Gesundheitsbranche schon länger ein Problem dar und wird die Branche auch über die Corona-Krise hinaus weiter beschäftigen. Wie Betriebe in Kurzarbeit neue qualifizierte Nachwuchskräfte einstellen und dual Studierende nach dem Abschluss übernehmen können, darüber berichtete die fitness MANAGEMENT.

 

Das Training im Fitnessstudio war über Monate hinweg nicht möglich. Um den Mitgliedern nach dem Restart ein sicheres Training gewährleisten zu können und dem steigenden Gesundheitsbewusstsein aktiv zu begegnen, braucht es in den nächsten Monaten noch mehr qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

 

Chancen und Herausforderungen nach dem Restart

Die Kundenbedürfnisse haben sich geändert, das Gesundheitsbewusstsein ist gestiegen. Die Nachfrage nach einer qualifizierten Trainingsbetreuung wird daher vermutlich in den nächsten Monaten wieder deutlich zunehmen.

Gleichzeitig befinden sich nach wie vor Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fitness- und Gesundheitsbranche in Kurzarbeit. In Bezug auf Übernahme und Neueinstellung ergeben sich aus dieser unsicheren Situation zahlreiche Besonderheiten, die Studiobetreiberinnen und -betreiber kennen sollten.  

Ausbildung und Übernahme von Nachwuchskräften nach Berufsabschluss

Die Bundesagentur für Arbeit bietet für Fitness- und Gesundheitsstudios in Kurzarbeit unterschiedliche Möglichkeiten, um qualifizierte Nachwuchskräfte, wie z. B. dual Studierende, nach dem Abschluss zu übernehmen.

Demnach können Betreiberinnen und Betreiber auch während Kurzarbeit neue Ausbildungs- bzw. Studienverträge schließen. Das gilt auch für den Fall, dass ein Studierender während des Studiums aus einem anderen Betrieb übernommen wird. Nachwuchskräfte können nach dem Abschluss zudem problemlos übernommen werden. 

Die Betriebe müssen in diesen Fällen lediglich bei der monatlichen Abrechnung von Kurzarbeit ergänzend eine Erklärung abgeben, dass sich die Gesamtzahl der Beschäftigten aufgrund der Übernahme von Auszubildenden bzw. dual Studierenden erhöht hat. Nach dem Studium übernommene Nachwuchskräfte können vom ersten Tag an in die Kurzarbeit einbezogen werden.

Durch die Übernahme investieren Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber in die Zukunft ihres Unternehmens, für das sie zwingend Fachpersonal benötigen. Daher ist es elementar wichtig, den Fachkräftenachwuchs auch in Zeiten von Kurzarbeit im Betrieb zu halten. Das oberste Ziel ist es, dass die Nachwuchskräfte im Betrieb verbleiben, selbst wenn der Geschäftsbetrieb aktuell noch regionalen Einschränkungen unterliegt.

Neueinstellungen

Wenn zuvor Kurzarbeit beantragt wurde, muss die Agentur für Arbeit bei Neueinstellungen zustimmen. Das ist dann möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, z. B. wenn im Unternehmen eine Fachkraft fehlt, die für die Betriebsfortführung unentbehrlich ist.

Zur Pressemitteilung: Neueinstellungen und Azubi-Übernahmen bei Kurzarbeit

 

Studieren und Geld verdienen!

Die sechs dualen Bachelor-Studiengänge sind interdisziplinär angelegt und kombinieren ein Hochschulstudium mit einer Ausbildung in einem Unternehmen. Studierende erhalten eine Vergütung, die sich in der Regel an der Höhe von Auszubildendengehältern orientiert. Sie erwerben die heute wichtige Berufserfahrung schon während des Studiums und erarbeiten sich damit einen Karrierevorteil. Das Studium besteht aus einem Fernstudium mit kompakten Lehrveranstaltungen - vor Ort oder digital.